Lehrerbenotungen im Internet: 3:0 für Spickmich
Das Landgericht Köln hat im Rechtsstreit zwischen einer Gymnasiallehrerin und dem Internetportal "Spickmich" erneut gegen die Lehrerin entschieden. Bei Spickmich können Schüler ihre Lehrer benoten - was nicht jedem gefällt.
Das Landgericht Köln hat im Rechtsstreit zwischen einer Gymnasiallehrerin und dem Schülerportal "Spickmich" erneut gegen die Lehrerin entschieden. Diese will gerichtlich erzwingen, dass ihre persönlichen Daten und Bewertungen gelöscht werden. Bei "Spickmich" können Schüler Bewertungen über ihre Lehrer in Kategorien wie "cool und witzig", "faire Noten" oder "menschlich" abgeben. Die Gymnasiallehrerin, die zunächst lediglich die Note 4,3 erhalten hatte, sieht darin eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und klagt auf Unterlassung.
Das Gericht wies die Klage der Lehrerin am heutigen Mittwoch jedoch als "unzulässig" ab. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gelte zwar nicht unbeschränkt, sondern finde seine Grenzen bei reinen Schmähkritiken und Beleidigungen, doch davon könne bei "Spickmich" nicht die Rede sein. "Durch die Bewertungen sind nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Klägerin betroffen, sondern die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit", argumentierten die Richter.
Das Kölner Landgericht hatte im vergangenen Jahr bereits einen Antrag der Lehrerin auf eine Einstweilige Verfügung gegen "Spickmich" abgelehnt, was vom Oberlandesgericht Köln bestätigt worden war. Das heutige Urteil war die Entscheidung im ordentlichen Zivilverfahren. Die Lehrerin will gegen das Urteil Berufung einlegen. Nach Aussage ihrer Anwälte strebt sie eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an.
Bernd Dicks von "Spickmich" sprach laut dpa von einem "Sieg für die Meinungsfreiheit der Schüler". Es sei falsch, das Portal als Lehrer-Pranger darzustellen: "Die Lehrer kommen ja nicht schlecht weg", sagte er. "Die Durchschnittsnote ist 2,7." Ein Schüler habe nun mal nicht die Möglichkeit, zu seinem Lehrer zu gehen und ihm zu sagen, dass er den Unterricht schlecht finde. "Spickmich" sei ein guter Ersatz dafür. Die Note der klagenden Lehrerin sei unterdessen auf 3,1 gestiegen. Dies ergebe sich aus den Einzelbewertungen von inzwischen mehr als 50 ihrer Schüler.
Siehe dazu auch:
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- Oberlandesgericht: Lehrer-Benotung im Internet ist rechtens
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