Metro verliert Markenrechtsstreit um MetroBus

Die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin, Hamburg und München dürfen auch weiterhin die Bezeichnung "MetroBus" nutzen. Der Großhandelskonzern Metro verlor die Prozesse in letzter Instanz.

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Von
  • Ronald Eikenberg

Die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin, Hamburg und München dürfen auch weiterhin die Bezeichnung "MetroBus" nutzen. Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Donnerstag eine Markenrechtsklage der Metro AG in letzter Instanz abgewiesen, wie die Stadtwerke München bekanntgaben. Der Großhandelskonzern Metro hatte geklagt, weil er durch den Begriff "MetroBus" seine Markenrechte verletzt sieht.

Bereits im Jahr 2005 musste die Metro Group in dieser Sache vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage gegen die MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft) einstecken. Ein weiteres Jahr zuvor hatte das Landgericht eine vergleichbare Klage gegen die Hamburger Hochbahn AG abgewiesen. Auch die MetroBusse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) waren dem Handelskonzern ein Dorn im Auge.

Am heutigen Donnerstag wies der Bundesgerichtshof die Klagen gegen alle drei Verkehrsunternehmen in letzter Instanz zurück. Der BGH sieht in der Nutzung des Begriffs "MetroBus" keine Verwechslungsgefahr mit dem Großkonzern. (rei)