Online-Anbieter sollen Nazi-Sites sperren
Im Kampf gegen rechtsextreme Internet-Angebote wollen einige Bundesländer nun die Zugangsanbieter in die Pflicht nehmen.
Im Kampf gegen rechtsextreme Internet-Angebote wollen einige Bundesländer auch die Zugangsanbieter in die Pflicht nehmen. Wenn es nicht gelinge, die Inhalte- Anbieter oder deren Service-Provider zum Sperren der Angebote zu bewegen, müsse dies auf der Zugangs-Ebene geschehen, kündigte der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD) nach einer bundesweiten Fachtagung der Aufsichtsbehörden in Düsseldorf an.
Auf diese Weise könne auch der Zugang zu Angeboten aus Ländern gesperrt werden, die wie die USA mit Verweis auf die Meinungsfreiheit nicht gegen rassistische oder rechtsextreme Seiten im Netz vorgehen. Online-Anbietern, die eine Sperrung verweigern, drohten Zwangsgelder bis zu einer Million Mark. Bislang reiche in aller Regel eine Konfrontation mit dem rechtsextremen Inhalt, um die Provider zum Sperren der entsprechenden Adressen zu bewegen. Die Aufsichtsbehörden der Länder hätten auch vereinbart, die bundesweite Zusammenarbeit zu verstärken. Innerhalb von fünf Jahren habe sich die Anzahl fremdenfeindlicher und rassistischer Seiten im Internet mehr als verzehnfacht. Es gebe inzwischen rund 1000 deutschsprachige Internetportale mit rechtsextremen Inhalten.
Büssow kritisierte, dass ausgerechnet einige ostdeutsche Bundesländer und Berlin ihre ordnungsrechtlichen Mittel gegen rechtsextreme Internet-Seiten nicht ausschöpften. "Irgendwie kommen sie mit dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht zurecht", sagte der Regierungspräsident der für Nordrhein-Westfalen zuständigen Aufsichtsbehörde. "Wir haben ausreichende Gesetzesgrundlagen".
Das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung oft an der Staatsgrenze ende, seien die Online-Anbieter ordnungsrechtlich in Zugzwang, sobald sie von den rechtsextremen Inhalten in Kenntnis gesetzt wurden. Seit Anfang 2000 seien in Düsseldorf bei der Aufsichtsbehörde fast 630 Hinweise auf rechtsextreme oder kinderpornografische Inhalten eingegangen. (dpa) / ()