Schweizer Datenschutzbeauftragter bringt Logistep vor Gericht

In der Schweiz wird eine Grundsatzentscheidung zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses fĂĽr zivilrechtliche Anliegen erwartet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 72 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter MĂĽhlbauer

Während gegen den bayerische Landesdatenschutzbeauftragten Michael Betzl im Zuge der Liechtenstein-Affäre ermittelt wird, bringt sein Schweizer Kollege Hanspeter Thür die in Zug registrierte Firma Logistep AG vor Gericht. Rechtsgrundlage ist die heimliche Beschaffung von IP-Adressen.

Die Firma sammelt mittels einer speziell dafür entwickelten Software heimlich die IP-Adressen von Personen, welche in Filesharing-Systemen mutmaßlich Dateien ohne Zustimmung der Rechteinhaber anbieten. Die gesammelten IP-Nummern leitet Logistep häufig an deutsche Rechteinhaber weiter, welche die dortige Rechtslage nutzen, um massenhaft Abmahnungen zu versenden. Aber auch in der Schweiz selbst werden die IP-Nummern genutzt, um über den Umweg einer Strafanzeige Namen und Adressen zu ermitteln und dann zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. In Foren werden zunehmend Vorwürfe laut, dass durch diese Methode auch Profite mit Filmen und Computerspielen erzeugt werden, die auf dem Markt scheiterten.

Der ehemalige Grünen-Politiker Thür hatte der Firma im Januar "empfohlen", dieses automatisierte Sammeln zu unterlassen, weil es gegen die Grundsätze des Schweizer Datenschutzgesetzes verstoße. Logistep ließ eine von ihm gesetzte dreißigtägige Frist mit der Begründung verstreichen, dass der Datenschutzbeauftragte nicht zuständig sei. Nun legte Thür den Fall dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor. (pem)