Software Freedom Law Center klagt erneut gegen GPL-Verstöße

Miz zwei neuen Unterlassungsklagen geht das Software Freedom Law Center gegen zwei US-amerikanische Firmen vor, die GPL-Software einsetzen, ohne sich dabei an die Bestimmungen der Lizenz zu halten.

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Erneut zieht das Software Freedom Law Center (SFLC) im Auftrag zweier Busybox-Entwickler vor Gericht. Die beiden Firmen Bell Microproducts und Super Micro Computer verbreiten das unter der GPLv2 stehende Shell-Tool als Firmware in ihren Geräten , so das SFLC, ohne jedoch den Quellcode offenzulegen, wie es die Lizenz erfordert. Auf Anfragen des SFLC diesbezüglich sollen die beiden Unternehmen nicht reagiert haben.

Mit den Klagen will das SFLC eine einstweilige Verfügung erreichen. Auch fordern die Anwälte Schadensersatz für die Entwickler sowie die Erstattung der Prozesskosten. Die beiden Fälle sind die neuesten in einer Reihe von Klagen gegen Unternehmen, die die Shell-Software in ihrer Hardware einsetzen, ohne die Bedingungen der GPL einzuhalten. In allen vorherigen Fällen – zuletzt im März mit Verizon – kam es zu einer außergerichtlichen Einigung. Die betroffenen Unternehmen dürfen den Busybox-Quellcode weiterhin benutzen, stellen ihren Kunden jedoch jetzt den Quellcode zur Verfügung. (akl)