Spanien: Erste Gefängnisstrafe für Links zum Herunterladen von Raubkopien

Ein 22-Jähriger wurde verurteilt, weil er seine Webseiten mit Linksammlungen in kommerzieller Absicht betrieben hatte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 177 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Florian Rötzer

In Spanien wurde erstmals ein Internetbenutzer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er auf seinen Webseiten Links zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (Filme und Computerspiele) angeboten hat.

Der 22-Jährige wurde zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 4900 Euro verurteilt, weil er sich mit den Links auf seinen Webseiten zu bereichern suchte. Die Internetnutzer mussten sich registrieren, um Zugang zu den Linksammlungen zu erhalten, über die die Werke heruntergeladen werden konnten. Mit der Registrierung mussten die an den Raubkopien Interessierten zustimmen, Werbung zu sehen. Zudem wurden ihre E-Mail-Adressen für Werbezwecke an Dritte weitergegeben.

Insgesamt betrieb der 22-Jährige vier Webseiten, für die sich 17.314 Internetnutzer registriert hatten und auf denen sich 500 Links zum Herunterladen befanden. Werbeeinnahmen erzielte er mit Google Adsense, Canalmail, Correodirect und Impresiones Web.

"Das ist ein sehr wichtiger Präzedenzfall für eine Branche wie die der Hersteller von Computerspielen, die auch in der Krise bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen ganz vorne stehen, aber einem solch ernsten Problem wie der Piraterie wehrlos ausgesetzt sind", freute sich Alberto Gonzalez Lorca, der Präsident des Computerspielverbandes ADESE.

Laut dem Präsidenten der spanischen Vereinigung zum Schutz des geistigen Eigentums (FAP) kann die erste Verurteilung eines Betreibers einer Webseite, die Links anbietet, als Präzedenzfall für 30 weitere Anklagen dienen, die derzeit verhandelt werden. Da der junge Mann noch nicht vorbestraft ist, muss er seine Gefängnisstrafe vorerst allerdings noch nicht absitzen. (fr)