Verkehrsgerichtstag diskutiert Straßenüberwachung

Bei der Geschwindigkeitsüberwachung "Section Control" wird bestraft, wer die Durchschnittsgeschwindigkeit einer definierten Strecke mit Tempolimit deutlich überschreitet.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Ende Januar in Goslar stattfindende Deutsche Verkehrsgerichtstag will sich in einem seiner Arbeitskreise mit der Section Control beschäftigen. Bei dieser Form der Geschwindigkeitsüberwachung wird bestraft, wer die Durchschnittsgeschwindigkeit einer definierten Strecke mit Tempolimit deutlich überschreitet.

Die Section Control oder Abschnittskontrolle ist ein umstrittenes Instrument der Verkehrsüberwachung, das vor allem in Österreich zum Einsatz kommt. Umstritten deshalb, weil eine verdachtsunabhängige Datenspeicherung zum Einsatz kommt, wenn alle Fahrzeuge bei Einfahrt in den überwachten Abschnitt mit ihrem KFZ-Kennzeichen registriert werden. In Österreich wurde die Technik vom Verfassungsgerichtshof als unzulässige Datenspeicherung bewertet, durch besondere Verordnungsanweisungen des Verkehrsministeriums aber eingeführt.

In der Diskussionsvorlage (PDF-Datei) zum Arbeitskreis Section Control heißt es entsprechend: "Rechtlich ist der Einsatz von Section Control in Deutschland derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig, da mit der Erfassung der Kennzeichen aller Fahrzeuge am Beginn der Messstrecke eine Datenerhebung erfolgen würde, ohne dass ein Verdacht auf Begehung einer Ordnungswidrigkeit begründet werden kann. Der Arbeitskreis wird hierzu Lösungsmöglichkeiten diskutieren."

Die von den Juristen ins Auge gefassten Lösungmöglichkeiten sehen in den Telekommunikationsgesetzen ein mögliches Vorbild. Die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten durch die Provider nach dem TKÜ-Gesetz müsste auf das Verkehrsrecht umgesetzt werden. Thematisch ist die Technik der Abschnittskontrolle eng mit dem umstrittenen KFZ-Kennzeichen-Scanning verwandt, das von einigen Bundesländern eingesetzt, in anderen abgelehnt wird. Als untaugliches Mittel zur Verkehrskontrolle hat Schleswig-Holstein das Kennzeichen-Scanning im Sommer 2008 abgeschafft.

Von den Automobilclubs wird der Vorstoß der Juristen kritisch betrachtet. So verlangte der AvD in einer Stellungnahme, dass der Autofahrer durch entsprechende Beschilderung deutlich auf die Überwachungstechnik hingewiesen werden muss. "Der Grundsatz, dass ohne Anfangsverdacht keine Daten erhoben werden dürfen, darf auf dem Wege der 'Section Control' nicht durchlöchert werden. Dass erhobene Daten nur zweckgebunden verwendet und weitergegeben werden dürfen, ist hierbei – wie auch bei Erhebung der Maut – eine Selbstverständlichkeit. Um nicht das Szenario des gläsernen Autofahrers zu schaffen, ist sicherzustellen, dass eine Verknüpfung mit anderen Datenbanken nicht möglich ist", heißt es in der Stellungnahme.

Ähnliche Vorbehalte gibt es beim ADAC, beim ACE und selbst beim Bundesdatenschützer Peter Schaar. Dieser unterstrich nach einem Zeitungsartikel, dass ohne konkrete Verdachtsmomente niemand gespeichert werden dürfe. Die Befürworter der Technik argumentieren damit, dass eine Überwachung des Tempolimits per Section Control die Zahl der Verkehrstoten und der Auffahrunfälle verringern kann. (Detlef Borchers) / (se)