Verlegerverband wegen Haltung zu Rundfunkstaatsvertrag kritisiert
Neven DuMont wirft dem BDV vor, er habe sich zu unkritisch mit den Online-Regeln fĂĽr ARD und ZDF im neuen Rundfunkstaatsvertrag auseinandergesetzt.
Der Kölner Verleger Alfred Neven DuMont hat den Bund Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) wegen dessen Haltung zu den Online-Angeboten von ARD und ZDF scharf kritisiert. In einem Schreiben an den BDZV-Präsidenten Helmut Heinen wirft Neven DuMont dem Verband vor, er habe sich zu unkritisch mit den Online-Regeln im neuen Rundfunkstaatsvertrag auseinandergesetzt und auch die Abstimmung mit den Verlagen vermissen lassen.
In dem Brief heißt es, es sei "völlig unverständlich, dass unsere Geschäftsstelle diesen Schnellschuss lanciert hat, ohne sich breiter mit den Kollegen abzustimmen". Der neue Rundfunkstaatsvertrag zeige sich nur oberflächlich als ausgewogen. "In der Wirklichkeit realisiert er weitgehend die Interessen der Rundfunkanstalten in Online."
Nach Überzeugung von Neven DuMont haben die Ministerpräsidenten der Länder keine "klare Grenze" gezogen, sondern ARD und ZDF "ermächtigt, unter dem Deckmantel des Programmbezugs nach weitgehendem Gutdünken dieselben Inhalte ins Internet zu stellen, wie es auch unsere Zeitungen tun". Es sei das erste Mal in seinem langen Arbeitsleben als Verleger, schließt Neven DuMont, dass er sich "in einer grundlegenden Erklärung des BDZV" nicht wiederfindet.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am vergangenen Donnerstag auf die endgültige Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags verständigt. Künftig müssen alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF daraufhin überprüft werden, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind, ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen und wie teuer sie sind. Zuständig für die Prüfung sind die Rundfunk- und Fernsehräte. Es bleibt zudem bei der vorgesehenen Frist für TV-Sendungen, die nach sieben Tagen aus dem Netz verschwinden müssten. Für Großereignisse wie Sportveranstaltungen gilt eine Frist von 24 Stunden. "Presseähnliche Angebote" sind nur mit einem eindeutig ausgewiesenen Sendungsbezug zulässig.
Ein Sprecher des BDZV hatte in einer Stellungnahme am Donnerstag gesagt, die Zeitungsverleger sähen durch den neuen Staatsvertrag zwar nicht alle ihre Erwartungen und Ansprüche erfüllt. "Gleichwohl begrüßen wir, dass die Ministerpräsidenten bei den presseähnlichen Internetangeboten von ARD und ZDF klare Grenzen gezogen haben."
Siehe dazu auch:
- Neue Regeln für öffentlich-rechtliche Online-Angebote
- SWR will Jugendliche bevorzugt ĂĽber das Internet ansprechen
- Länder geben Online-Angeboten von ARD und ZDF mehr Spielraum
- SWR-Intendant: ARD muss auf YouTube
- RTL hat Vorbehalte gegen geplanten Rundfunkstaatsvertrag
- WDR-Intendantin kritisiert Online-Beschränkung für ARD und ZDF
- Ministerpräsidenten wollen Begrenzung öffentlich-rechtlicher Internetangebote mit Brüssel abstimmen
- Ministerpräsidenten beraten Online-Grenzen für ARD und ZDF
- Zeitungsverleger fordern faire Rahmenbedingungen im Netz
- EU-Medienkommissarin: Ă–ffentlich-rechtliche Online-Presse riskiert Konflikt mit Europarecht
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- Beckstein gegen öffentlich-rechtliche Presse im Internet
- ARD und ZDF: Freiwillige Beschränkung für mehr Online-Freiheit?
- Industrieverband fordert klare Grenzen fĂĽr Ă–ffentlich-Rechtliche im Netz
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(dpa) / (jk)