Virtueller Rundgang durch Bremen im Visier der Datenschützer

Ein virtueller Stadtrundgang durch die Hansestadt verletze die Persönlichkeitsrechte zahlreicher fotografierter Personen, befand der Bremer Datenschützer Sven Holst.

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Von
  • Detlef Borchers

Das neu gestaltete Internetportal der Stadt Bremen, bremen.de, muss nach einem Bericht der taz Bremen überarbeitet werden. Ein virtueller Stadtrundgang verletze die Persönlichkeitsrechte zahlreicher fotografierter Personen, befand der Bremer Datenschützer Sven Holst. Alle erkennbaren Gesichter müssen verpixelt werden.

Das neue, von der Bremen Online GmbH erstellte Webangebot sollte mit einem virtuellen Stadtrundgang Touristen die Vorzüge von Bremen vermitteln. Fotografen, die für die Webpräsentation Bilder anfertigten, waren ausdrücklich ermuntert worden, eine belebte Stadt zu zeigen. "Wir wollten keine menschenleere Stadt zeigen", erklärte der Geschäftsführer von Bremen Online gegenüber der tageszeitung. Weil die Fotografen deutlich wahrgenommen werden, sei das Vorgehen im Vergleich zu Google Street View nicht zu beanstanden. Dort würden anonyme Fahrzeuge benutzt.

Dieser Argumentation wollte sich Datenschützer Sven Holst nicht anschließen. In der gezeigten Form würden die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzt. Unerheblich sei, wie die Fotografen aufgetreten seien. Sollten nicht verpixelte Gesichter im Stadtrundgang gezeigt werden, so müssten vorab die abgelichteten Personen schriftlich ihr Einverständnis gegeben haben, dass die Bilder veröffentlicht werden dürfen.

Der virtuelle Stadtrundgang durch die Rolandsstadt wartet mit einer Besonderheit auf. Dort können Firmen für 15 Euro im Monat kostengünstig eine Filiale aufmachen. Gegen Gebühr gelangen sie außerdem auf einem Schwarzen Brett, das zuvor privaten Verkäufen und Gesuchen vorbehalten war. (Detlef Borchers) / (jk)