Virtueller Seitensprung endet mit realer Scheidung

Nachdem sie ihren Gatten in Second Life zum wiederholten Mal beim Online-Sex erwischt hatte, will sich eine Engländerin nun von ihm trennen. Es ist nicht das erste Mal, dass Handlungen in virtuellen Welten Konsequenzen in der echten Welt haben.

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Eine Engländerin aus Newquay in der südwestbritischen Grafschaft Cornwall hat ihren Mann zum wiederholten Mal beim Sex mit einer virtuellen Prostituierten in der Online-Simulation Second Life erwischt und will sich nun von ihm trennen. Britischen Medien zufolge habe sie auf dem Bildschirm bildlich miterleben können, wie sich die beiden Avatare vergnügten. "Ich war so verletzt, ich wurde fast verrückt. Ich konnte einfach nicht glauben, was er getan hat", zitiert etwa die Tageszeitung Western Morning News die 28-Jährige. Betrug sei für sie genauso real wie im wirklichen Leben. Ihr Ehemann habe hingegen kein Problem darin erkennen können.

Die beiden haben sich den Angaben zufolge im Mai 2003 beim Chatten kennengelernt und vor drei Jahren geheiratet. Auch in Second Life haben ihre Avatare Laura Sky und Barmy den Bund der Ehe geschlossen. Im Februar 2007 habe die Ehefrau ihren Gatten dann aber das erste Mal mit dem Avatar einer Online-Prostituierten erwischt, heißt es, und daraufhin einen virtuellen Privatdetektiv engagiert. Damals sei es noch zu einer Versöhnung gekommen. Seit April dieses Jahres soll ihr Mann zudem eine weitere Damen-Bekanntschaft haben, mit der sie ihn auf dem virtuellen Sofa plauschend ertappt hatte. Der Noch-Gatte habe damals zugegeben, die Frau aus Amerika (beziehungsweise ihren Online-Avatar) schon zwei Wochen zu kennen.

Die 28-Jährige, die wie ihr Gatte schwer übergewichtig sein soll, in Second Life aber mit sportlicher Figur auftritt, habe den erneuten Seitensprung psychisch nicht verkraftet und die Scheidung eingereicht – sowohl virtuell als auch in der echten Welt. Inzwischen soll sie ihr Glück bei einem Spieler aus World of Warcraft (WoW) gefunden haben, während der geschasste Ehemann eine Fernbeziehung mit der Amerikanerin eingegangen ist, obwohl er sie noch nie gesehen hat. Dieser Fall reiht sich in eine ganze Kette von neuen Rechtsfragen ein, die mit dem Aufblühen virtueller Gemeinschaften im Internet entstanden sind: Ist beispielsweise das Auslöschen von Avataren oder der Diebstahl von virtuellen Gütern strafbar, können (echte) Steuern auch auf Spielgeld erhoben werden?

Letzteres könnte zumindest bald in China eingeführt werden. Denn Plänen der chinesischen Regierung zufolge soll künftig auf alle Gewinne, die Privatpersonen mit dem Handel von Online-Währungen erzielen, eine Steuer von 20 Prozent erhoben werden, die in "harter Währung" an den Staat abzuführen ist. Betroffen wären alle Zahlungsmittel und Tauschgegenstände, die in virtuellen Spielwelten genutzt werden. Und in Japan sorgte jüngst ein Fall von "virtuellem Mord" mit anschließender Verhaftung durch die lokale Polizei für Schlagzeilen: Eine Frau hatte ihren virtuellen Ehemann "eiskalt ausgelöscht", nachdem dieser sich im Online-Spiel "Maple Story" von ihrem Avatar trennte.

Möglich wurde die Tat durch einen illegalen Zugriff auf die Zugangsdaten jenes Mannes, der den virtuell verblichenen Ehemann generierte und die Beziehung mit dem Avatar der Frau einging – was ihr letztlich eine Strafe wegen eines widerrechtlichen Zugriffs auf ein geschütztes Computersystem einbringen könnte. Dass virtuelle Handlungen auch hierzulande offenbar von einigen Menschen durchaus ernst genommen werden, zeigt unterdessen eine Umfrage der Welt: Danach antwortete mehr als ein Viertel der Teilnehmer auf die Frage, ob die Britin, die sich wegen der virtuellen Seitensprünge ihres Gatten von ihm trennt, richtig gehandelt habe, mit Ja. (pmz/c't) / (jes)