EU: Spam-Verbot aus Parlaments-Vorlage gestrichen
Nach erneuter Ă„nderung sieht die geplante EU-Datenschutzrichtlinie kein Spam-Verbot und keine Hinweispflicht fĂĽr Cookies mehr vor.
Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments hat Änderungen für die geplante Datenschutzrichtlinie beschlossen. Bezüglich Spam und Cookies entschieden die Politiker dabei zu Ungunsten der Verbraucher.
Zuletzt hatte die Richtlinie erfreulich klare Worte zum Thema Spam gefunden: "Die Verwendung von automatischen Anrufsystemen, Faxgeräten oder elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung darf nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer gestattet sein." Das hätte ein Verbot von Spam in Europa bedeutet. Doch der Ausschuss will die Entscheidung, ob Direktmarketing per E-Mail nur nach Einwilligung erlaubt (Opt-in) oder nach Ablehnung verboten (Opt-out) ist, den Ländern überlassen. Er hat daher die elektronische Post aus dem Passus gestrichen (und durch SMS ersetzt). Das schafft Rechtsunsicherheit und ist zudem verbraucherfeindlich, da es keine einheitliche Opt-out-Liste gibt, auf der man den Empfang von unerwünschten Werbe-Mails grundsätzlich ablehnen könnte.
Daneben sah der bisherige Entwurf vor, dass der Besucher einer Website "vorab klare und genaue Auskunft ĂĽber den Zweck von Cookies" erhalten muss. Der Europarat hatte dies mit der Forderung verbunden, dass der Nutzer das Recht habe, Cookies abzulehnen. Nach Ansicht des Ausschusses reicht es dafĂĽr aus, wenn "Nutzer und Teilnehmer Zugang zu klaren und genauen Informationen ĂĽber den Zweck von Cookies" haben. Pech halt, wenn sie sich auf der Suche nach diesen Infos bereits ein Cookie einfangen.
Für zu locker hielten die Parlamentarier hingegen die Regelung, die eine Speicherung von Verbindungsdaten "zum Schutz bestimmter wichtiger öffentlicher Interessen in Bezug auf die Sicherheit während einer begrenzten Zeit" erlaubte. Den erlaubten Zeitraum hätte dann jedes Land selbst bestimmen können. Die Änderung schreibt jetzt die Löschung der Daten vor, sobald diese nicht mehr zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Die Länder sollen diese Regelung nur in spezifischen Ausnahmefällen umgehen dürfen, etwa bei Strafermittlungen oder um die öffentliche Sicherheit zu schützen.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation könnte in der Mai-Sitzung des Parlaments in zweiter Lesung verabschiedet werden. Ob die dafür notwendigen 314 Stimmen zusammenkommen, ist aber fraglich. Denn der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten hat seine Änderungen nur mit knapper Mehrheit beschlossen.
Siehe dazu auch: Europäisches Parlament gegen Speicherung von Verbindungsdaten in Telepolis. (ad)