Spam: EU-Richtlinie sieht Robinson-Liste vor

Heute hat der Rechtsauschuß des Europäischen Parlaments die Richtlinie verabschiedet, die unter anderem die Zulässigkeit von Spam regelt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Axel Kossel

Heute hat der Rechtsauschuß des Europäischen Parlaments die "Richtlinie über bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt" verabschiedet. Sie regelt unter anderem die Zulässigkeit von "unerbetener kommerzieller Kommunikation durch elektronische Post" (Spam). Sollte die Richtlinie in ihrer jetzigen Form auch im Parlament verabschiedet werden, so muß EMail-Werbung künftig "unzweideutig" als solche gekennzeichnet sein. Außerdem müssen die Mitgliedsstaaten der EU dann gewährleisten, daß sich Verbraucher in ein "opt-out"-Register ("Robinson-Liste") eintragen lassen können, um sich gegen den Empfang von Spam auszusprechen.

Ursprünglich hatte die Richtlinie nur die Kennzeichnungspflicht vorgesehen. Die von politik-digital und c't initiierte Online-Petition enthält dagegen die Forderung, daß Spam nur an Empfänger versandt werden darf, die dem ausdrücklich zugestimmt haben (opt-in). Die Petition mit knapp 24.000 Unterschriften wurde am vergangenen Montag in Brüssel an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Willy de Clercq, und an Vertreter der zuständigen EU-Kommissionen übergeben. Der Kulturausschuß des Parlaments hatte einen "opt-in"-Vorschlag eingereicht, der heute jedoch keine Mehrheit fand.

Änderungen an der Richtlinie sind noch bis zur endgültigen Verabschiedung durch das Parlament möglich. Die Petition von politik-digital und c't bleibt daher weiter online und kann hier unterzeichnet werden. (ad)