Informationsfreiheitsgesetz unter Beschuss

Das Informationsfreiheitsgesetz soll eigentlich allen Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Zugang zu den Daten der öffentlichen Verwaltung ermöglichen.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Das Informationsfreiheitsgesetz soll eigentlich allen Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Zugang zu den Daten der öffentlichen Verwaltung ermöglichen, ohne dabei personenbezogene Daten zu gefährden. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) bezeichnete das Gesetz jüngst in seiner Verbandszeitschrift "Journalist" als "Informationsverhinderungsgesetz." Auch der kürzlich gegründete Journalistenverband "Netzwerk Recherche" zeigt sich unzufrieden: "Schily hat zu kurz gegriffen", urteilte der Vorsitzende Thomas Leif, der Chefreporter Fernsehen beim Südwestrundfunk in Mainz ist. Der Entwurf falle hinter die schon bestehenden Landesgesetze in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Berlin zurück.

An dem Gesetzentwurf wird kritisiert, dass zu viele Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht vorgesehen sind, dass es gar keine Fristen für die Antragsbearbeitung gibt und dass die Gebühren zu hoch seien. Das Bundesinnenministerium geht nun pünktlich zur Sommerpause mit dem Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wieder in die interne Beratung. Sechs Wochen lang konnten Bürger den Entwurf diskutieren. Damit hatte zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik ein Ministerium einen noch nicht abgestimmten Gesetzesentwurf in der breiten Öffentlichkeit im Internet zur Diskussion gestellt.

Mehr in Telepolis: "Schily hat zu kurz gegriffen" (Christiane Schulzki-Haddouti) / (ame)