Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union

Eine Umfrage des Rates der Europäischen Union unter den Mitgliedsstaaten gibt einen Überblick über die Haltung der einzelnen Nationen zur Vorratsspeicherung von Daten.

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Von
  • Angela Meyer

Die Initiative Electronic Frontier Finland (EFFI) hat ein Papier des Rates der Europäischen Union veröffentlicht, das einen Überblick über die Haltung der einzelnen Nationen zur Vorratsspeicherung von Daten gibt. Grundlage für das Papier ist eine Umfrage unter allen Mitgliedsstaaten über deren derzeitige Praxis und Haltung zu einer Änderung der bisherigen europäischen Regelung. Diese begrüßen die Mitgliedsstaaten mehrheitlich. Deutschland macht dabei die Zustimmung zu einer europäischen Regelung davon abhängig, dass diese für die grenzüberschreitende Strafverfolgung unerlässlich und mit der deutschen Verfassung vereinbar sein müsse.

Die Datenschützer protestieren europaweit gegen die elektronische Datensammlung, weil sie datenschutzrechtliche Prinzipien einschränkten. Zweck der Vorratsspeicherung soll es sein, dafür zu sorgen, dass die Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden im Bedarfsfall Daten vorfinden, auf die sie zugreifen können, wie es das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein beschreibt. Bei einer Speicherpflicht drohten "nahezu unbeschränkte Zwangspeicherungen durch alle beteiligten Akteure", heißt es weiter. Es entstünde ein komplettes Verzeichnis all dessen, wofür sich die Bürger im Netz interessieren, was sie online einkaufen, mit wem sie was chatten oder welche Informationsmedien sie bevorzugen. (anm)