Bundesprüfstelle will Auktionshäuser auf den Index setzen

Bei einer Anhörung zur Novellierung der Jugendschutzgesetzes zeigte sich, dass die im Raum stehenden Reformvorschläge noch unausgegoren sind.

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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften macht sich für die Indizierung von Online-Auktionshäusern wie eBay.de oder Ricardo.de stark. Leiterin Elke Monssen-Engberding forderte am heutigen Montag auf einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Versteigerungsseiten in die Liste der für Minderjährige nicht zugänglichen Werke aufzunehmen.

Online-Auktionen seien seit langem ein "großes Problem" für den Jugendschutz, stellte Monssen-Engberding klar. Sie würden "indizierte Ware in großem Unfang auch Minderjährigen anbieten". Da die Betreiber der Web-Versteigerungen selbst mit dem geltenden Medienrecht nicht zur Verantwortung gezogen werden können, müssten sie auf die "Schwarze Liste".

Die Forderung reihte sich ein in ein Konzert anderer Stimmen, die Verschärfungen des umstrittenen Entwurfs für ein neues Jugendschutzgesetz der Bundesregierung wünschten. Markus Schnappka vom Landschaftsverband Rheinland etwa ging das Vorhaben der Bundesregierung, Hersteller und Vertreiber von Zigarettenautomaten zum Einbau von Techniken zur Alterskontrolle zu verpflichten, nicht weit genug. Die Automaten "sollten endlich aus unseren Augen verschwinden", forderte Schnappka. Auch der Jugendmedienschutz dürfe nicht zur "Länder- oder Privatsache der Eltern" degradiert werden. Der Jugendschutz könne nie mit dem technischen Fortschritt mithalten, aber mit Programmen zur Förderung von Kontrolltechniken müsse die Regierung zumindest die Distanz verringern.

Der von der CDU/CSU-Fraktion nominierte Technologie-Berater Imdat Solak wies darauf hin, welche Schlupflöcher das Internet biete: Es kämen immer mehr Spiele auf den Markt, die in ihrer Grundform "harmlos" seien und daher nicht indiziert werden könnten. Nachträglich würden diese allerdings durch unzählige Modifikationen aufgekocht. Da die Bundesprüfstelle nicht jedes einzelne Modul kontrollieren könne, müssten Provider dazu angehalten werden, "altersabhängig den Zugang zu verschiedenen Angeboten selektiv zu sperren".

Die zur Anhörung nur spärlich geladene Medienwirtschaft lehnt den Gesetzesentwurf und die auf sie zukommenden Auflagen dagegen in weiten Teilen entschieden ab. Als inakzeptabel bezeichnete Artur Waldenberger vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die weite Auslegung des Versandhandel-Begriffs im Gesetzesentwurf. Demnach dürften jugendgefährdende und damit auch pornographische Medien nicht per Versandhandel angeboten oder eingeführt werden. Waldenberger sieht darin eine "gravierende Beschränkung des elektronischen Geschäftsverkehrs", die mit der E-Commerce-Richtlinie aus Brüssel nicht zu vereinbaren sei.

Eine Abgesandte der Bundesschülervertretung forderte, die Jugendlichen nicht von allen Gefährdungen abzuschotten. Besser sei es, mehr beaufsichtigte Berührungspunkte mit dem Internet und anderen Medien in der Schule zu schaffen. Robert Wessels vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe wies zudem auf die Bedeutung eines zu findenden Wertkonsenses beim Jugendschutz hin. Nur eine öffentliche Debatte könne helfen, "endlich ein Gesetz zu schaffen, das von der Gesellschaft akzeptiert wird."

Die FDP will daher in einem Entschließungsantrag darauf dringen, die Novellierung des Jugendschutzrechts auf eine breitere und auch wissenschaftlich fundierte Ebene zu stellen und mit internationalen Regelungen zu verzahnen. Es könne nicht angehen, sagte der jugendpolitische Spreche der FDP-Bundestagsfraktion, Klaus Haupt, gegenüber heise online, dass "aufgrund aktueller tragischer Ereignisse der Versuch unternommen wird, wesentliche Änderungen ohne fundierte Diskussion im Eilverfahren umzusetzen". (Stefan Krempl) / (anw)