Gesetzliche Grundlage für Entbündelung in Schweizer Ortsnetzen

Der Schweizerische Bundesrat verabschiedete eine Vorlage, um die Anfang des Jahres beschlossene Entbündelung der letzten Meile auf eine solide politische Grundlage zu stellen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 24 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Boi Feddern

Der Schweizerische Bundesrat verabschiedete eine Vorlage, um die Anfang des Jahres beschlossene Entbündelung der letzten Meile auf eine solide politische Grundlage zu stellen. Das Papier enthält konkrete Vorschläge, um die Instrumente zu verstärken, die einen wirksamen Wettbewerb gewährleisten. Zudem sieht die Vorlage den Schutz der Konsumenten und deren persönlicher Daten vor.

Die Schweizer Regierung erhofft sich, ähnlich wie die EU, durch das so genannte Line Sharing, bei dem Sprach- und Datendienste von unterschiedlichen Anbietern auf derselben Ortsnetz-Leitung geliefert werden, einen stärkeren Wettbewerb im Ortsnetz. Geplant ist die Schaffung einer Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen Kunden und Anbietern von Fernmelde- und Mehrwertdiensten einfach und rasch beilegen soll. Ferner ist eine Ergänzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einem Verbot gegen unverlangt gesendete Massenwerbung (Spamming) vorgesehen.

Zum 1. April dieses Jahres hatte der Schweizerische Bundesrat die Fernmeldedienstverordnung (FDV) geändert. Die Neuregelung ermöglichte eine unverzügliche Öffnung der letzten Meile für alle Teilnehmer des Telekommunikationsmarktes und damit den direkten Zugang der Konkurrenten des Ex-Monopolisten Swisscom zu den Haushalten. Um diesem weitreichenden Marktöffnungsschritt eine politische Grundlage zu verschaffen, wurde entschieden, die Entbündelung in die laufende Revision des Fernmeldegesetzes einzubauen. (boi)