Ärger mit rundfunkgebuehr.de

Ein GEZ-Kritiker hat zurzeit wenig Freude an einem Domain-Namen, den die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten und die GEZ für sich beanspruchen.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Clemens Gleich

Das Männchen mit der Hornbrille, Maskottchen der GEZ, bereitet nicht allen Fernsehzuschauern Vergnügen. Dem Wehrdienstleistenden Soenke Pencik könnte es sogar handfeste Albträume bescheren, denn er hat sich mit seiner Website rundfunkgebuehr.de, auf der er ein GEZ-kritisches Forum betreibt, eine saftige Klage eingehandelt. Gegenstand ist die angeblich widerrechtliche Benutzung besagter Domain.

Nach Ansicht der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten und der GEZ steht dieser Name allein ihnen zu. Der Umstand, dass unter der beanstandeten URL der Sinn der Gebühren an sich in Frage gestellt wird, spielt möglicherweise auch eine Rolle. Der einschlägige Abmahn-Zyklus nimmt seinen Lauf. Zunächst bietet der von Pencik kontaktierte Südwestrundfunk dem Namensinhaber einen Tausender in einer außergerichtlichen Einigung an. Pencik lehnt das Angebot ab, denn er will mehr. Zitat von seiner Netzseite: "Ich suche einen Anwalt auf, da ich nicht bereit bin, zu diesen Konditionen die Domain zu übertragen."

Daraufhin folgt eine Unterlassungsklage der Anstalten. Deren Anwältin führt als Beispiel den Fall "hauptbahnhof.de" an und setzt die Vertragsstrafe auf 10.100 Mark fest. Als Streitwert legt sie 100.000 Mark fest. Penciks Rechtsvertreter weist die Ansprüche zurück und unterstreicht die Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung und dem Verkauf der Domain. Die Gegenseite zeigt sich interessiert und bittet um ein Angebot. Dieses folgt prompt, fällt mit 50.000 Mark allerdings recht happig aus. Anscheinend zu happig, denn die Öffentlich-Rechtlichen reichen beim Landgericht Köln Klage ein.

Zu seinen Beweggründen, die zur Forderung einer Abschlagszahlung von 50.000 Mark führen, äußert sich Pencik nur vage: "Um einen realistischen Verhandlungsspielraum zu schaffen", habe sein Anwalt auf seinen Wunsch hin die Summe vorgeschlagen. Auf seiner Website nennt er seine Forderung "akzeptabel". Zweifelhaft ist, ob das auch die Gebührenzahler denken, die letztlich für Penciks Forderungen einstehen müssten. Wahrscheinlicher ist aber, dass Pencik ganz leer ausgeht. Dem Kölner Gericht wird nachgesagt, es entscheide bevorzugt zugunsten klagender Firmen und Institutionen. (cgl)