T-Online verliert vor Gericht gegen AOL

T-Online hat gegen seinen Hauptkonkurrenten AOL eine Schlappe vor Gericht erlitten. Der Online-Dienst der Telekom muß seinen neuen Bündeltarif von sechs Pfennig pro Minute in die Kosten für Telefonverbindung und Online-Dienst aufspalten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Persson

T-Online hat gegen seinen Hauptkonkurrenten AOL vor Gericht eine Schlappe erlitten. Der Online-Dienst der Telekom muß seinen neuen Bündeltarif von sechs Pfennig pro Minute in die Kosten für Telefonverbindung und Online-Dienst aufspalten. Das hat am Freitag das Hamburger Landgericht entschieden. Das Gericht folgte damit dem Antrag von AOL.

AOL wirft der Telekom vor, T-Online aus hohen Einnahmen aus dem Telefongeschäft zu subventionieren. Außerdem biete die Telekom den T-Online-Konkurrenten nicht die gleichen niedrigen Preise für die technische Online-Verbindung. T-Online führt mit 2,8 Millionen Mitgliedern den Online-Markt deutlich an, AOL liegt mit 800 000 Abonnenten auf Platz zwei.

"Dies ist ein Sieg für Millionen von Internet-Nutzern in Deutschland, die einen Zugang zum Internet zu vernünftigen Konditionen erwarten", kommentierte Andreas Schmidt, Chef von AOL Europe, das Urteil. "Mit der Entscheidung des Gerichts sehen wir uns in unserer Forderung nach einem pauschalen Zugangstarif für alle Internet-Nutzer bestätigt." In den USA würden diese pauschalen Zugangstarife für durchschnittlich etwa 30 Mark angeboten.

Telekom-Sprecher Stephan Althoff sagte gegenüber dpa, es sei eine gute Nachricht für die T-Online-Kunden, daß das Gericht den Tarif von sechs Pfennig pro Minute in der Summe nicht angetastet habe. Wenn die detaillierte Begründung des Gerichts vorliege, werde man die entsprechenden Konzequenzen ziehen, was die Aufsplittung des Tarifs angehe. "Unserer Information gibt es da noch einen Widerspruch zwischen dem verkündeten Tenor der Entscheidung und der Stellungnahme der Gerichtssprecherin." Es gebe keine Quersubventionierung von T-Online. Außerdem stehe die Telekom zu der Aussage, daß AOL den Zugang zum Telefonnetz bei gleicher Minutenabnahme zu gleichen Preis wie T-Online haben könne.

Gerichtssprecherin Monika Rolf-Schoderer bestätigte, daß T-Online mit dem 6-Pfennig-Tarif Anfang April an den Markt gehen kann: "Die Telekom kann weiter damit werben, daß sie diese Leistung für sechs Pfennig die Minute anbietet. Sie muß aber bei Werbung - wie auch beim Verkauf - aufschlüsseln, in welcher Höhe Verbindungsentgelt und in welcher Höhe Nutzungsentgelt anfällt." Grundlage der Entscheidung sei die Telekommmunikations-Kundenschutzverordnung. Danach müssen marktbeherrschende Anbieter wie T-Online die Nutzung des Online-Dienstes und den Kommunikationszugang als gesonderte Leistungen entsprechend der allgemeinen Nachfrage am Markt anbieten. (cp)