Surfen im Büro für Arbeitgeber kein Problem

Das private Surfen am Arbeitsplatz ist für die Arbeitgeber nach Auskunft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Zeit kein Problem.

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  • dpa

Das private Surfen am Arbeitsplatz ist für die Arbeitgeber nach Auskunft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Zeit kein Problem. Der Abteilungsleiter Betriebliche Personalpolitik, Jobst Hagedorn, sagte am Freitag in Berlin, von den Mitarbeitern würden zunehmend Eigenverantwortung, ergebnisorientiertes Arbeiten und die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten verlangt: "Da macht es einfach keinen Sinn, genau zu kontrollieren, wie lange ein Mitarbeiter das Internet beruflich und privat nutzt."

Auch große Konzerne wie Volkswagen, Preussag und Continental sehen bislang keinen Anlass, Maßnahmen gegen privates Internetsurfen im Büro zu treffen, ergab eine dpa-Umfrage. Nach einer Untersuchung im Auftrag des Düsseldorfer Softwarehauses Sterling Commerce kostet privates Internetsurfen von Mitarbeitern deutsche Unternehmen schätzungsweise 104 Milliarden DM im Jahr.

Volkswagen wollte den Download der neuen Variante des Moorhuhn-Spiels sperren, sagte eine VW-Sprecherin. Das gelte auch für den Zugang zu Seiten mit pornografischen Inhalten. Bei IBM gibt es zwar eine Betriebsvorschrift, die einen privaten Gebrauch der IBM-Programm am Arbeitsplatz verbietet. "Aber kein Mensch käme auf die Idee, die Mitarbeiter zu kontrollieren", sagte IBM-Sprecher Thomas Mickeleit.

Der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) erklärte, es sei nicht sinnvoll, Mitarbeiter vom Internet fernzuhalten. "Mit einem Telefon können auch Privatgespräche geführt werden. Und niemand kommt auf die Idee, das Telefon aus den Betrieben zu verbannen", sagte Burkard Lohmer vom DMMV. Das Internet sei nicht nur sinnvolles Recherche-Werkzeug, sondern inzwischen eines der bevorzugten Kommunikationsmittel. Lohmer sprach sich jedoch dafür aus, in den Betrieben die Nutzung des Internets zumindest stichprobenartig zu kontrollieren, um einen Missbrauch des Netzzugangs zu minimieren. Außerdem sollte die private Nutzung des Internets in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt werden.

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium wies am Freitag darauf hin, wenn der Arbeitgeber das Surfen im Betrieb auf längere Zeit dulde, könne dies einer Erlaubnis gleichkommen. Der Arbeitsrechtler Peter Hanau empfahl Betrieben in einem Gutachten, klar festzulegen, wann und in welchem Umfang sich die Mitarbeiter privat im Internet tummeln dürfen. Die Privatnutzung sollte nur in Pausen und außerhalb der Arbeitszeiten erlaubt werden.

BDA-Abteilungsleiter Hagedorn sagte, privates Internetsurfen im Büro könne auch den Umgang mit dem neuen Medium trainieren, was letztlich wieder dem Betrieb zu Gute komme. Krasser Missbrauch werde auch ohne regelmäßige Kontrollen aufgedeckt. Wenn jemand ständig private Dinge im Internet erledige, lasse seine Arbeitsleistung zwangsläufig nach: "Da wirkt auch das Regulativ über die Kollegen." (dpa)/ (cp)