Hunderttausende Surfer zahlten doppelt

Möglicherweise hunderttausende Internet-Kunden haben in den vergangenen Monaten doppelte Telefongebühren bezahlt.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Möglicherweise hunderttausende Internet-Kunden haben in den vergangenen Monaten doppelte Telefongebühren bezahlt. Betroffen sind Nutzer der großen Online-Dienste, die einen sogenannten Preselection-Vertrag abgeschlossen haben. Das berichtet das Multimedia-Magazin Com.p@ss des hessischen Fernsehens in der kommenden Ausgabe am Montag. Mittels Preselection wählen Telefonkunden für Ferngespräche dauerhaft einen bestimmten Netzbetreiber, auch wenn die Telekom den Anschluss betreibt.

In einem konkreten Fall hatte ein Com.p@ss-Zuschauer einen Preselection-Vertrag mit Mannnesmann Arcor abgeschlossen. Zum Surfen nutzte er jedoch die Dienste der Telekom-Tochter T-Online. Bei der Anwahl der T-Online-Nummer 0191011 berechnete zum einen das Online-Unternehmen seine üblichen Surf- und Telefonkosten, doch zusätzlich hielt auch Mannesmann Arcor die Hand auf: Das Unternehmen kassierte Ferngesprächsgebühren in Höhe von 12 Pfennigen je Minute.

Ein entsprechender Hinweis in den Tariftabellen von Mannesmann fehlte noch bis vor kurzem. Der hannoversche Rechtsanwalt Thomas Feil meint daher, dass Mannesmann die Kosten erstatten müsse. Feil weiter: "Eine Rückerstattung der Telefonkosten ist aufgrund der Aufklärungs- und Beratungspflichten im Wege des Schadensersatzes möglich."

Die Doppelberechnung läuft seit April 99, und betroffen sind wohl auch Kunden der Online-Anbieter AOL und Mediaways, da deren Einwahlnummern mit einer 0 beginnen. Online-Kunden mit Preselection-Vertrag sollten ihre Telefonrechnungen der vergangenen Monate daher genau prüfen. Doppelzahlungen lassen sich leicht vermeiden, in dem man die Netzkennzahl des Internet-Anbieters voranstellt, im Falle der Telekom-Tochter also 01033. (dz)