Schluss mit lustig im Netz?

Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte werden immer häufiger als Hebel eingesetzt, um unerwünschte Kritiken, Parodien oder Satiren im Internet zu unterdrücken.

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Von
  • Florian Rötzer

Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte werden häufiger als Hebel eingesetzt, um unerwünschte Kritiken, Parodien oder Satiren im Internet zu unterdrücken. Darauf hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) aus Anlass eines aktuellen Falls hingewiesen. Die Organisation will in Zusammenarbeit mit Juristen ein Forum einrichten, das unverschämte Kläger an den Pranger stellt und den Beklagten Rechtsberatung für ihre Verteidigung gibt. Man werde unter anderem eine "hall of shame" für Rechtsanwälte und Anwaltskanzleien einrichten, "die Briefe verschicken, in denen sie breite, unbegründete und einfach falsche Forderungen im Hinblick auf das stellen, was nach dem Urheber- und Markenrecht rechtens ist", so die EFF.

Die EFF hatte bis vor kurzem das Archiv mehrerer Online-Magazine gehostet, deren Artikel als "Computer Underground Digest" (CUD) zusammengefasst waren. In einem dieser Artikel hatte ein Autor sich in sarkastischer Weise darüber ausgelassen, wie sehr er "Barney" hasse. Barney ist eine purpurfarbene verkleidete Dino-Figur, Star der beliebten amerikanischen Fernsehshow "Barney & Friends". Der Artikel verballhornte den Text eines Liedes, das "Barney" gesungen hatte. Das nahmen Anwälte der Lyrick Studios, die die Barney-Show produzieren, zum Anlass, der EFF wegen angeblicher Rechtsverletzungen eine Klage anzudrohen, falls das "Anti-Barney-Pamphlet" nicht unverzüglich vom Server genommen werde.

Wie Cindy Cohn vom EFF schreibt, sei die Organisation schon vor der Androhung der Klage dabei gewesen, das Online-Archiv mit dem umstrittenen Text zu einer neuen Domäne zu verlagern. Ungeachtet dessen ergriff die EFF aber die Gelegenheit, mit einem veröffentlichten Antwortschreiben an die Lyrick-Anwälte das Augenmerk der Allgemeinheit auf das Problem der wachsenden Bedrohung von künstlerischer Freiheit für Satire und Parodie online zu richten. In dem Brief weist Cohn die Vorwürfe im Einzelnen zurück. Es treffe nicht zu, dass die Dino-Parodie die Markenrechte verletze, weil niemand im Ernst das Original mit der satirisch verballhornten Figur verwechseln könne. Überdies fehle es an einer kommerziellen Verwertungsabsicht der Parodie, und der Name Barney könne auch nicht urheberrechtlich geschützt werden.

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