Weblisten.com auf juristischem Glatteis

Der spanischen Rechtslage mag der kommerzielle Musik-Download-Anbieter Weblisten.com genügen -- doch durch das Angebot für internationale Kunden ist die juristische Lage des Dienstes umstritten.

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Von
  • Gerald Himmelein

Auf seiner Hauptseite wirbt der spanische Musik-Download-Dienst Weblisten.com mit dem Slogan: "Höre legal Musik." Das Angebot von der iberischen Halbinsel kann sich durchaus sehen lassen: Wo sich das von Universal gestartete Popfile.de auf rund 5000 Titel mit label-eigenen Interpreten beschränkt, bietet Weblisten.com volles Programm: Über 150.000 Titel aus allen Musikrichtungen, komplette Alben von verschiedenen Labels und wahlweise als WMA oder MP3 ohne DRM-Einschränkungen.

Dennoch wird die deutsche Musikindustrie seit dem ersten Bericht über den Server nicht müde, das Angebot als illegal zu bezeichnen -- oder zumindest als in Deutschland nicht lizenziert.

Diese Anschuldigungen wollte Weblisten.com nicht auf sich sitzen lassen und präsentierte als Beweis seine Verträge mit zweien der großen spanischen Verwertungsgesellschaften. Nach heise online vorliegenden Dokumenten hat Weblisten.com schon vor vier Jahren Verträge mit der Künstlervertretung AIE (Artistas Intérpretes o Ejecutantes) und der Verwertungsgesellschaft der Verlage SGAE (Sociedad General de Autores y Editores) abgeschlossen. Beide Vereinigungen erhalten regelmäßige Abrechnungen und Zahlungen von Weblisten.com.

Die deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) hält dagegen, dass diese Verträge nicht ausreichen, um Musik-Downloads international per Internet anzubieten.

In Deutschland stehen Musikaufnahmen unter Urheber- und auch Leistungsschutz. Zu den Urhebern gehören Komponist und Textdichter, sie werden von der GEMA vertreten. Die Leistungsschutzrechte besitzen dagegen die ausübenden Musiker und das jeweilige Platten-Label -- vertreten von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten). Eine zentrale Anlaufstelle zur Lizenzierung von Musikstücke gibt es hierzulande nicht. Die GEMA kümmert sich nur um die Lizenzierung für Urheber; die GVL vergibt dagegen überhaupt keine Lizenzen -- dazu muss man die einzelnen Tonträgerhersteller direkt angehen.

Genau dies hat Weblisten.com anscheinend nicht getan, oder zumindest nicht flächendeckend. So bietet der Dienst unter anderem Downloads von A-Ha und Sasha an -- Interpreten, die bei Warner Music Deutschland unter Vertrag stehen. Um diese Titel bereitzustellen, hätte Weblisten in jedem Fall eine Erlaubnis bei Warner Deutschland einholen müssen -- dies sei nicht passiert, versichert Kay Spreckelsen von der Rechtsabteilung des Labels.

Die komplizierten Vertragsverhältnisse bedeuten aber, dass der spanische Dienst sein Angebot in der derzeitigen Form gar nicht kurzfristig legalisieren kann -- zumindest nicht nach den Vorstellungen der Plattenindustrie. Der IFPI zufolge müsste Weblisten.com für jedes Land und mit jedem Label separate Verträge abschließen. Doch welches Interesse sollte etwa Universal Music Deutschland an einem derartigen Abkommen haben, wenn es gerade versucht, seine Hits zu höheren Preisen bei geringerer Qualität an den Hörer zu bringen?

Angesichts der vorgeblich klaren Rechtslage überrascht die Umsicht, mit der die ansonsten nicht zimperliche IFPI den Fall Weblisten.com angeht: Selbst werde man überhaupt nichts unternehmen, in Spanien habe die dortige IFPI-Landesgruppe AFYVE (Asociación Fonográfica y Videográfica Española) ja bereits ein Gerichtsverfahren angestrengt. Doch Spanien begibt sich jeden Sommer kollektiv für einen Monat in die Ferien -- das Gerangel um die Rechte geht also frühestens am nächsten Montag weiter. (ghi)