Video-DVDs sind Filme, keine Software

Australische Videothekare siegten vor Gericht gegen den Filmproduzenten Warner Home Video: Getrennte Preise für Verleih-DVDs sind, anders als in Deutschland, illegal.

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Von
  • Gerald Himmelein

Australische Videothekare siegten vor Gericht gegen den Filmproduzenten Warner Home Video. Der Richter urteilte: Getrennte Preise für Verleih-DVDs sind illegal. Im vergangen Herbst hatte Warner seine DVD-Videos in zwei Preiskategorien eingeteilt: eine Fassung zum Verleih und einem zu Verkauf. Bis auf den Preis und einem Aufdruck unterschieden sich die Titel nicht voneinander -- die Verleih-DVD kostete doppelt so viel wie die Verkaufsvariante. Als Videothekare sich dennoch mit den Verkaufsfassungen eindeckten und diese verliehen, drohte Warner mit "juristischen und zivilrechtlichen Konsequenzen". Videothekare mussten sich mit dieser Regelung einverstanden zeigen, um weiterhin Warner-Titel in ihrem Angebot zu führen.

Daraufhin reichte die "Australian Video Retailers Association" Klage gegen das Studio ein: Die Einschränkung und das Drohschreiben verstößen gegen das australische Urheberrecht -- Warner habe kein Recht darauf, die Vermietung von Verkaufs-DVDs zu verbieten. Der Vereinigung gehören laut eigenen Angaben 55 Prozent der australischen Videotheken an. Warner Home Video hielt dagegen, es handele sich bei DVD-Videos um Software -- schließlich würden die Filminhalte bei der Wiedergabe in den Speicher des DVD-Players geladen; zudem enthielten einige Titel DVD-ROM-Inhalte. Dementsprechend gelte für DVDs genau wie für Software, dass sie nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers verliehen werden dürfe.

Ein australisches Bundesgericht schloss sich dem Begehren der Kläger an: Richter Arthur Emmet verbat Warner Home Video, weiterhin preislich zwischen Leih- und Verkaufs-DVDs zu unterscheiden und Videotheken mit rechtlichen Folgen zu drohen, wenn sie Verkaufs-DVDs verleihen.

Auch in Deutschland bieten Videotheken mittlerweile spezielle Verleih-Versionen bestimmter DVD-Videos an -- darunter Titel von Fox Home Entertainment, Kinowelt und Warner Home Video. Die Verleih-Fassungen unterscheiden sich oft auch in der Ausstattung von den später veröffentlichten Verkaufsversionen und kosten auch deutlich mehr. Hierzulande gilt aber eine andere Rechtsgrundlage: Nach einer 1995 verabschiedeten Änderung des Urheberrechts gemäß einer EU-Richtline besitzen Filmstudios und Musikkonzerne ein spezielles Vermietrecht. Dieses schließt auch ein Recht auf das Verbot einer Vermietung ein -- unabhängig vom "Erschöpfungsgrundsatz" des Urheberrechts. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) hat daraufhin zwei Beschwerden gegen das Vermietrecht eingereicht und beide Verfahren verloren. (ghi)