Bundesrat stimmt Signaturgesetz zu

Der Bundesrat billigte heute das neue Gesetz zur digitalen Signatur (SigG).

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Von
  • Holger Bleich

Der Bundesrat billigte am heutigen Freitag das neue Gesetz zur digitalen Signatur (SigG). Damit hat diese notwendige Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtline die letzte Hürde genommen. Mitte Februar hatte bereits der Bundestag die Einführung des SigG beschlossen. "Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass die elektronische Signatur zukünftig die handschriftliche Unterzeichnung ersetzen und dieselben Rechtswirkungen entfalten kann", hieß es im Bundesrat zu der Annahme des Gesetzes. Die hierfür ebenfalls notwendigen Änderungen der Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches seien in Vorbereitung. Gegenüber Spiegel Online bestätigte Rolf Bender, Referent im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dass damit das Gesetz nach seiner Verkündung wahrscheinlich schon in einigen Wochen in Kraft treten werde.

Zu jeder digitalen Signatur wird wie bisher ein Schlüssel gehören, dessen Zuordnung zum Nutzer sogenannte Zertifizierungsstellen bescheinigen müssen. Für diese Zertifizierungsstellen besteht nun bald keine aufwendige Genehmigungspflicht mehr. Das bisher gültige Signaturgesetz von 1997 knüpfte die Zulassung als Trustcenter an eine Reihe strenger Auflagen, unter anderem zur baulichen Beschaffenheit. Diese hohen Anforderungen haben nach Meinung vieler Experten einen Durchbruch der digitalen Signatur bisher verhindert, da die Kosten dafür zu hoch waren. (hob)