Flatrate: Telekom unterliegt auf ganzer Linie

Die RegTP gab den 16 Beschwerdeführern um AOL im Zugangstarif-Streit in fast allen Punkten Recht. Neben der "Flatrate-Entscheidung" bestätigte sie auch die Diskriminierungs-Vorwürfe der T-Online-Konkurrenz.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 88 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Heute gab die Regulierungbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Details ihrer lang erwarteten, so genannten "Flatrate-Entscheidung" bekannt: Sie gab den 16 Beschwerdeführern um AOL im Zugangstarif-Streit in fast allen Punkten Recht. Die Deutsche Telekom muss ab Februar 2001 ihre Verbindungsleistung zum zeitunabhängigen Pauschaltarif anbieten. Preise und die genaue Ausgestaltung für die "Großhandels-Flatrate" schreibt die dritte Beschlusskammer RegTP nicht vor. Details können und sollen von der Telekom festgelegt werden.

Desweiteren stellte die RegTP fest, dass der Bonner Mutterkonzern seinen Onlinedienst T-Online durch Mengenrabatte gegenüber der Konkurrenz bevorzuge. Deshalb muss die Telekom ihr Rabattsystem im Online-Zugangsbereich zum 15. Dezember 2000 abschaffen. Ab diesem Zeitpunkt werden also unabhängig von der Abnahmemenge für alle Internet-Zugangsanbieter exakt die gleichen Einkaufspreise gelten.

Auch die von der Telekom eingeführte Unterscheidung von Verbindungsentgelten nach peak und off-peak-Zeit muss zum 15. Dezember 2000 wieder aufgehoben werden. Nicht nachzuvollziehen sei das Hauptargument der Telekom, dass über die tageszeitabhängigen Preise Anreize zur Entlastung des Netzes in Spitzenzeiten gesetzt werden. Nach Beobachtungen der RegTP verteile sich der Verkehr weitgehend gleichmäßig über den ganzen Tag. Daher wird ein neuer AfOD-Minutenpreis festgelegt, der dem Mittelwert aus peak- und off-peak-Entgelt entspricht . Dieser Preis wird in der City-Zone, also der "letzten Meile", 1,53 Pfennig pro Minute betragen.

Siehe dazu auch den Hintergrundbericht Die Flatrate-Entscheidung gegen die Telekom. (hob)