UK-Regierung will Kriterien für Software-Patente prüfen
Ein völliges Verbot von Software-Patenten zu Gunsten von Open Source lehnt die britische Regierung jedoch ab.
Die britische Regierung hält Software für patentierbar, wenn sie eine "technische Innovation" darstellt. Allerdings sieht sie europaweiten Klärungsbedarf bei der Festlegung der Kriterien, ab wann genau ein Programm patentrechtlich schützbar ist. Im November hatte das britische Patentamt eine Online-Umfrage gestartet, um die verschiedenen Standpunkte zu sammeln. Neben der Auswertung der Umfrage liegen nun auch die Schlussfolgerungen der Regierung vor.
Viele Umfrageteilnehmer forderten ein völliges Verbot von Software-Patenten und verwiesen auf die guten Erfahrungen mit Open Source. Die britische Regierung widersprach in ihrer Stellungnahme jedoch der immer wieder gemachten Aussage, dass Patente Open-Source-Projekte gefährden können. Vor allem bei aufwendigen Großprojekten sei die Patentierbarkeit wichtig, weil sie die Investitionen absichere und den Wettbewerb fördere. Im Bericht wird allerdings eingeräumt, dass eine Ausweitung der Patentierbarkeit von Programmcodes Innovationen hemmen könnte.
Besonderen Wert wird auf die Kriterien für eine Patentierbarkeit gelegt: "Software sollte nicht patentierbar sein, wenn sie keine technische Innovation darstellt." Bei diesen Kriterien bestünden aber eine Reihe von Unklarheiten. Die Regierung verspricht deshalb, so schnell wie möglich gemeinsam mit den EU-Partnern und dem Europäischen Patentamt eine Lösung zu finden. Im November hatten sich die Mitgliedsländer des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) darauf verständigt, für Software vorerst keine Patente zuzulassen, um einer geplanten Regelung der EU-Kommission nicht vorzugreifen. Diese Regelung wurde jedoch schon häufig von nationalen Ämtern und der Europäischen Patentbehörde unterlaufen. Eine Patentierbarkeit von Geschäftsmodellen, wie von einigen Umfrageteilnehmern gefordert, lehnte die britische Regierung ab. (hod)