Mehrheit der Datenschützer hält Rasterfahndung für sinnvoll

Die Rasterfahndung sei auch sinnvoll und kann Erfolg haben, wenn einige Länder nicht dabei sind, hieß es auf einer Tagung der Datenschutzbeauftragten.

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  • dpa

Die Mehrheit der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hat sich für eine Beibehaltung der umstrittenen Rasterfahndung ausgesprochen, auch wenn diese in einigen Bundesländern verboten wurde. Auf eine gemeinsame Position habe man sich bei der Konferenz der Datenschützer in Mainz allerdings nicht geeinigt, sagte der Konferenzvorsitzende und rheinland-pfälzische Beauftragte Walter Rudolf am Freitag. Bisher habe die Rasterfahndung Verdachtsfälle gebracht, aber noch keinen mutmaßlichen Terroristen enttarnt. Die Rasterfahndung wurde nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September eingeleitet. "Die Rasterfahndung ist auch sinnvoll und kann Erfolg haben, wenn einige Länder nicht dabei sind", erklärte Rudolf. Die Mehrzahl der Beauftragten sei dieser Ansicht. Eine Abstimmung zu diesem Punkt habe es bei der 63. Konferenz der Datenschutzbeauftragten nicht gegeben, die Mehrheitsmeinung habe sich in der Diskussion herausgestellt.

In Hessen hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Rasterfahndung am 21. Februar verboten. Zuvor hatten schon Gerichte in Nordrhein-Westfalen und Berlin die Fahndung zumindest teilweise gestoppt, in Rheinland-Pfalz war sie für rechtmäßig erklärt worden. Weitere Klagen sind in anderen Bundesländern anhängig. Wegen der unterschiedlichen Rechtslage habe die Konferenz in Mainz keine einheitliche Bewertung zur Rasterfahndung treffen können. Die Datenschutzbeauftragten sprachen sich jedoch für eine schnelle Löschung der Daten aus. "Es darf nicht zu einer Vorratsspeicherung zu Personen kommen, die zufälligerweise in die Maßnahme geraten sind", sagte Rudolf. Auch müsse die Rasterfahndung einer Erfolgskontrolle unterzogen werden. "Entscheidend ist die Zahl der wirklich gefassten Personen."

Seit dem 1. Oktober 2001 sind von der Rasterfahndung 19.872 Menschen in Deutschland erfasst worden. Damit sollen so genannte Schläfer des von Osama bin Laden aufgebauten Terrornetzwerks gefunden werden. Beim Bundeskriminalamt (BKA) wurde zur Speicherung der Daten eine Verbunddatei eingerichtet. Für die geplante Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe und Personalausweise forderten die Datenschützer, dass dadurch keine Rückschlüsse auf zusätzliche personenbezogene Merkmale wie Krankheit oder Beschäftigung gezogen werden dürften. Die biometrischen Daten sollten nur zum Vergleich mit dem Ausweisinhaber genutzt werden. In der Diskussion um die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz fassten die Datenschutzbeauftragten den Beschluss, dass Arbeitgeber nicht verpflichtet seien, die private Nutzung zu gestatten. (dpa) / (jk)