Einstweilige Verfügung gegen Napster beantragt

Die amerikanische Musikindustrie geht nun im Eilverfahren gegen die MP3-Tauschbörse Napster vor.

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Die Recording Industry Association of America (RIAA) und die National Music Publishers Association (NMPA) haben bereits gestern vor dem Bezirksgericht in San Francisco eine einstweilige Verfügung gegen die Online-Tauschbörse Napster beantragt. Zur Begründung führten die beiden Gruppen eine von dem amerikanischen Marktforschungsinstitut Field Research Corp. durchgeführte Untersuchung an, nach der annähernd die Hälfte aller Napster-Anwender weniger CDs als vor der Nutzung des Internet-Dienstes kaufen sollen.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatten die beiden Verbände der Musik-Industrie heftige Kritik am Online-Unternehmen geäußert und Klage eingereicht. Darin warfen sie Napster vor, der Musik-Piraterie Tür und Tor zu öffnen: Die meisten der auf Napster gehandelten MP3-Dateien seien Raubkopien, klagte die RIAA, der Branchengrößen wie BMG, EMI, Warner Music und Sony angehören.

Seitdem wird kontrovers diskutiert: Napster besteht darauf, selbst keine Copyright-Verstöße begangen zu haben und auch seine Nutzer davor zu warnen. Zuletzt scheiterte das Unternehmen aber bei dem Versuch, sich als Online-Provider einstufen zu lassen und sich damit in den Schutz der Haftungsbeschränkung des 1998 verabschiedeten Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) zu begeben. Napster-Anwender beteuern, ihr Kaufverhalten habe sich durch die Online-Tauschbörse kaum geändert und werden dabei sogar teilweise durch Studien der Musikindustrie gedeckt. Die Plattenfirmen und Künstler sind anderer Meinung: Sie gehen mit zunehmend härteren Maßnahmen gegen die Musikangebote im Internet und den damit angeblich einhergehenden Umsatzschwund vor. (mst)