Unis wenden sich gegen US-Musikverband
Das Boston College und das Massachusetts Institute of Technology halten die Forderungen der Vertreter der Musikindustrie nach Herausgabe der Daten von Tauschbörsen-Nutzern für nichtig.
Das Boston College und das Massachusetts Institute of Technology (MIT) verweigern sich gegen die Verfügungen der Recording Industry Association of America (RIAA), dass Universitäten und Internet-Provider die Namen von Tauschbörsen-Nutzern herauszurücken haben. Die Vertreter der Schulen halten die Verfügungen für unzulässig, da die RIAA-Verantwortlichen sie nicht korrekt eingereicht hätten. Dies geht aus US-Medienberichten hervor.
Die Bildungseinrichtungen wollen sich aber nicht grundsätzlich dagegen verwehren, die von der RIAA geforderten Informationen herauszugeben. "Wir versuchen nicht, unsere Studenten vor den Folgen möglicher Urheberrechtsverletzungen zu bewahren", betonte ein Sprecher des Boston College. Sobald die Ansprüche der RIAA rechtmäßig seien, wolle man ihnen auch stattgeben.
Jonathan Lamy von der RIAA gab sich in Anbetracht des Widerstands enttäuscht: "Sie verweigern den Rechteinhabern Forderungen, die ihnen nach geltendem Recht zustehen", und bekräftigte, dass die RIAA den Rechtsweg bei der Antragstellung eingehalten habe -- auch im Falle des MIT und des Boston College.
In der Lesart der Vertreter des Boston College sind die Verfügungen rechtlich unwirksam, seien sie doch im mehr als 100 Meilen entfernten Washington eingereicht worden. Im Übrigen habe die RIAA die Rückmeldefrist von einer Woche viel zu kurz angesetzt. Der Family Education Rights and Privacy Act (FERPA) sieht gewöhnlich eine Frist von 45 Tagen vor.
Die RIAA hatte Ende Juni die Tauschbörsen-Nutzer mit der Ankündigung aufgeschreckt, Scanner-Programme sollten all jenen hinterherspionieren, die vom Heim-PC aus über Tauschplattformen wie Kaaza, Morpheus oder Grokster Songs und ganze CDs zum kostenlosen Download für andere freigegeben haben. Per gerichtlicher Verfügung wollten die Vertreter der Musikindustrie Provider und Universitäten dazu zwingen, die Namen der Tauschbörsen-Benutzer herauszugeben. Mittlerweile dürften die Zahl der Verfügungen auf über 1000 angestiegen seien. Dafür erntete die RIAA bereits heftige Kritik, etwa von den Bürgerrechtlern der Electronic Frontier Foundation (EFF), die datenschutzrechtliche Zweifel an der Aktion hegen.
Der Telecom-Konzern Verizon scheiterte im Juni vor Gericht mit seinem Anliegen, die Verpflichtung zur Preisgabe der Identität von Tauschbörsen-Nutzern vorerst auszusetzen. Dadurch sah die US-amerikanische Musikindustrie für sich einen Weg gebahnt, dem Tausch von Musikstücken über das Internet Einhalt zu gebieten, zumal sie nicht alle Tauschbörsen-Betreiber belangen kann. (ola)