Warnung vor FCC-Alleingang beim Digital-TV-Kopierschutz

Zwischen dem US-Kongress und der Regulierungsbehörde FCC gibt es Streit wegen der geplanten Einführung von Copyright-Schutzbestimmungen beim Digital-TV.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Zwischen dem US-Kongress und der Regulierungsbehörde FCC (Federal Communications Commission) schwelt ein Streit über die Zuständigkeiten bei der geplanten Einführung von Copyright-Bestimmungen beim Digital-TV. Mitglieder des Unterausschusses für Rechte am geistigen Eigentum (Intellectual Property) im Repräsentantenhaus warnten die FCC bei einer Anhörung in Washington davor, auf eigene Faust Kopierschutz-Regularien zu bestimmen, die eine Einschränkung des geltenden Copyright-Gesetzes zur Folge hätten.

Um das Problem der Duplizierung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmen über das Internet in den Griff zu bekommen, hatte die FCC schon im Sommer vergangenen Jahres vorgeschlagen, in bestimmte Digital-TV-Sendungen so genannte Broadcast Flags einzubinden. Via Satellit oder Internet übertragenes Filmmaterial würde dabei mit einem elektronischen Marker versehen, der verhindern soll, dass die empfangenen Daten gespeichert und kopiert werden können. Ihrer Absichtserklärung will die Federal Communications Commission jetzt Taten folgen lassen, Einzelheiten zur geplanten Technik und den zeitlichen Rahmenbedingungen gab die Behörde allerdings nicht bekannt.

Während die Filmindustrie-Lobby den FCC-Plänen angesichts geschätzter Downloads von täglich bis zu einer Million illegaler Filmkopien aus dem Internet offen gegenüber steht, befürchten Politiker eine Untergrabung des expliziten Rechts auf Kopien für den privaten Gebrauch (fair use): als Konsequenz würden künftig zunehmend Empfangsgeräte auf den Markt kommen, die jegliches Kopieren von markiertem Filmmaterial unterbinden, also auch das Anfertigen von Sicherungskopien für private Zwecke. Lamar Smith, Ausschussvorsitzender im Kongress, bemängelte denn auch gegenüber US-Medien, dass der FCC-Vorschlag nicht nur ausgesprochen "Hollywood-freundlich" sei, die Umsetzung einer elektronischen Markierung von digitalem TV-Filmmaterial zudem das aktuelle Copyright-Gesetz verletze. (pmz)