"MOCA" soll elektronischen Musikhandel vereinfachen

Zwei Mitglieder des US-Kongresses haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Unternehmen bei digitaler Musikdistribution das Leben erleichtern soll.

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Von
  • Sven Hansen

Mit ihrem Music Online Competition Act of 2001 (MOCA) wollen zwei Mitglieder des US-Kongresses rechtliche Hindernisse bei der elektronischen Distribution von Musik über das Internet beseitigen. Die Abgeordneten Chris Cannon (Republikaner) und Rick Boucher (Demokraten) brachten einen entsprechenden Entwurf in den Kongress ein.

Sollte das Papier in geltendes Recht umgesetzt werden, würde es die Rahmenbedingungen für Internet-Radiodienste an die normaler Radiostationen angleichen. Zudem soll durch MOCA die Entlohnung von Künstlern im digitalen Handel mit ihren Stücken vereinfacht werden. Bei einem Inkrafttreten wäre die Position der großen Plattenlabels empfindlich getroffen: Die "Major Five", die mit MusicNet (BMG, Warner und EMI) und Pressplay (Sony und Universal) ihre eigenen Distributionsplattformen gegründet haben, wären verpflichtet, die Musikstücke, die sie selbst online offerieren, auch Drittanbietern zugänglich zu machen. Cannon und Boucher wollen damit einem möglichen "Distributions-Monopol" der Majors entgegentreten: Würden die Konkurrenten MusicNet und Pressplay beschließen, die Angebote wechselseitig zu übernehmen (cross-licensing), kontrollierten sie 80 Prozent aller Musikinhalte im Netz. "Wir hoffen, MOCA ist die Art von Stimulanz, die die digitale Musikindustrie in Bewegung bringt", erklärte Cannon zu seiner Gesetzesinitiative.

Vertreter der Digital Media Association (DiMA), dem Interessenverband der Anbieter audiovisueller Internet-Inhalte, begrüßten die Initiative der beiden Abgeordneten: "MOCA garantiert den Konsumenten legalen Zugang zu qualitativ hochwertigen Inhalten und den Künstlern eine schnelle Bezahlung", meinte Jonathan Potter, Sprecher der DiMA. Nach seiner Ansicht schaffe MOCA rechtliche Sicherheit, sodass sich der Markt des digitalen Musikvertriebs in Zukunft eher durch Konkurrenz als durch Gerichtsverfahren entwickeln wird. Ganz anders die Position der RIAA als Interessenverband der klassischen Plattenlabels: "Eine langwierige Auseinandersetzung innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens bringt uns keinen Schritt weiter", kommentierte RIAA-Präsidentin Hilary Rosen. Aus ihrer Sicht bedarf es keiner Erweiterung der momentanen Gesetzeslage. Dieser Ansicht aber scheint auch das US-Justizministerium nicht ganz folgen zu wollen: Die Internet-Distributionsfirmen der Majors werden bereits auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht untersucht. (sha)