Wohnungswirtschaft will faire Partnerschaft mit Kabelnetz-Betreibern

Der Verband GdW lehnt eine Zwangsdigitalisierung ab.

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  • dpa

Beim Ausbau der Kabelnetze durch die neuen Betreiber dringt die Wohnungswirtschaft auf eine faire Partnerschaft. Mietern müssten weitere Programme und neue Multimedia-Dienste zu angemessenen Preisen angeboten werden können, sagte der Präsident des GdW (Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen), Lutz Freitag, am Dienstag in Berlin. Neue Angebote über das Kabelnetz würden wichtiger bei der Vermietung. Gebührenerhöhungen ohne Mehrwert aber führten dazu, dass Mieter und Wohnungsunternehmen Alternativen nutzten.

Die verbliebenen sechs Kabelnetze der Deutschen Telekom wurden vor einigen Monaten an die Investorengruppe aus Apax Partners, Goldman Sachs Capital Partners sowie und Providence Equity verkauft.

Die Chancen eines breitbandigen Ausbaus der Kabelnetze etwa für schnelle Internet-Zugänge und interaktives Fernsehen sollten genutzt werden, sagte Freitag. Bei der Umstellung von analoger auf digitale Programmausstrahlung müssten jedoch ausreichende Übergangsfristen eingeräumt werden, in denen beide Techniken parallel erfolgen, forderte Freitag. Es dürfe keine Zwangsdigitalisierung geben.

Zudem müssten Wohnungsunternehmen bestimmte Bandbreiten für eigene Angebote nutzen können, etwa für einen Mieterinformationskanal oder einen Service-Kanal bei betreutem Senioren-Wohnen. Die Angebote sollten in Teilen abrufbar sein und sich stets an den tatsächlichen Bedürfnissen und der Kaufkraft der Mieter orientieren.

Aus Sicht des GdW ist es verständlich, wenn Investoren vorerst nur die Netze zum Breitbandkabel ausbauen, wo es eine kaufkräftige Nachfrage nach neuen Programmangeboten gebe. Dort aber, wo die Wohnungswirtschaft bereits Hausverteilnetze aufgerüstet hat und so für potenzielle Nachfrage sorge, dürften zuleitende Netze nicht vernachlässigt werden. Die rund 3200 GdW-Unternehmen sind den Angaben zufolge bereits zu knapp einem Drittel Eigentümer der Gebäudenetze. Schon jetzt zeichne sich Dissens über den Standard der Aufrüstung ab.

Mit Blick auf das Urheberrecht forderte der GdW die Abschaffung der Regelung, wonach Verwertungsgesellschaften Vergütungen verlangen können, sobald ein Wohnungsunternehmen Programminhalte empfängt und in eigene Hausverteilnetze einspeist. Soweit keine wirtschaftlichen Vorteile erzielt werden, ist nach Meinung des GdW keine zusätzliche Vergütung gerechtfertigt, die letztlich die Mieter zahlen müssten. (dpa)/ (tol)