Tauschbörse Aimster zieht vor Gericht

Die Musiktauschbörse Aimster will der US-Musikindustrie trotzen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 71 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Volker Zota

Während sich die meisten Internet-Tauschbörsen den Forderungen der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) beugen (oder bereits von sich aus Dateien blockieren), bäumt sich Aimster gegen die RIAA auf und zieht vor Gericht. Um den Anschuldigungen der Urheberrechtsverletzung zu entgehen, will das Unternehmen ein Feststellungsurteil ("declaratory judgement") erwirken, berichtet der amerikanische Newsdienst CNet. Vor Gericht will Aimster verdeutlichen, dass man lediglich Provider für private Kommunikation zwischen den Aimster-Nutzern sei und man nicht verlangen dürfe, diese Kommunikation zu überwachen.

Im Unterschied zu Napster-ähnlichen Internet-Börsen, tauscht man bei Aimster in kleinen Gruppen, die sich über Buddy-Listen der Instant-Messenger-Programme von AOL und Microsoft (MSN) zusammenfinden. Bei diesen Tauschgemeinschaften handele es sich um temporäre virtuelle private Netzwerke (VPNs), die aufgrund ihrer verschlüsselten Kommunikation nicht zu kontrollieren seien. Eine Überwachung beziehungsweise Filterung nach urheberrechtlich geschütztem Material, im Sinne der RIAA, käme einem Knacken der Verschlüsselung gleich und sei ein Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), so einer der Aimster-Anwälte gegenüber CNet.

Mit seinem Vorstoß vor Gericht könnte Aimster eine neue Seite im Buch ungeklärter Fragen zu Internet-Tauschbörsen aufschlagen. Nun muss nämlich das Gericht entscheiden, inwieweit es Aufgabe der Filesharing-Dienste ist, ihren eigenen Netzwerkverkehr zu überwachen und auf diese Weise Urheberrechtsverletzungen auszuschließen – eine Entscheidung, die weit über Aimster hinausreichende Konsequenzen für die Provider von VPNs haben könnte. (vza)