US-Musikindustrie einigt sich mit Studenten

Vier Studenten, die der Verband der US-Musikindustrie kürzlich wegen der Entwicklung und des Betriebes von P2P-Filesharing-Systemen auf Schadensersatz verklagt hatte, haben sich mit der RIAA jetzt außergerichtlich geeinigt.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Vier Studenten, die der Verband der US-Musikindustrie kürzlich wegen der Entwicklung und des Betriebes von P2P-Filesharing-Systemen auf Schadensersatz verklagt hatte, haben sich mit der RIAA jetzt außergerichtlich geeinigt. Daniel Peng von der Princeton University in Princeton und Joseph Nievelt von der Michigan Technological University in Houghton erklärten sich nach US-Medienberichten jetzt bereit, jeweils 15.000 US-Dollar zu zahlen. Jesse Jordan und Aaron Sherman vom Rensselaer Polytechnic Institute in Troy zahlen 12.000 beziehungsweise 17.500 US-Dollar in Raten an den Verband. Mit der Zahlung der Gelder ist kein Schuldeingeständnis der vier Studenten verbunden.

Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte die vier Männer Anfang April auf Schadensersatz verklagt. Den Betroffenen wurde vorgeworfen, innerhalb der lokalen Campus-Netzwerke 18 Tauschbörsen eingerichtet und damit den Austausch urheberrechtlich geschützten Materials ermöglicht zu haben.

So hatte Aaron Sherman vom polytechischen Institut Rensselaer ein Tauschsystem namens Flatlan entwickelte und einen Flatlan-Server für seine Universität betrieb. Im Unterschied zu Napster benötigen Flatlan-Nutzer keine zusätzliche Software zum Austausch von Dateien. In einem Aufsatz zur Funktion des Flatlan-Systems hatte Sherman erklärt, allein im Netzwerk seiner Universität seien durchschnittlich eine Million Dateien zum Tausch freigegeben gewesen. Die RIAA verlangte in ihrer Klage die maximale Schadensersatzsumme von 150.000 US-Dollar pro unberechtigt zum Tausch angebotenem Werk.

Obwohl die RIAA nach eigenen Angaben bereits von Anfang an die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung signalisiert hat, könnte die schnelle Beilegung des Verfahrens damit zusammenhängen, dass der Verband Ende April im Kampf gegen P2P-Tauschbörsen ein schwere Schlappe hinnehmen musste: US-Bundesbezirksrichter Stephen Wilson hatte in einem Prozess vor dem Gericht in Zentralkalifornien entschieden, dass Grokster und Morpheus (respektive Streamcast, Entwickler der Software) nicht geschlossen und ihre Software nicht vom Markt genommen werden müsste, denn sie könnten nicht für eventuelle Urheberrechtsverletzungen der Anwender verantwortlich gemacht werden. Sie könnten nicht kontrollieren, was mittels ihrer Software im Einzelnen angeboten werde; auf der anderen Seite sei die Software auch für legale Zwecke nutzbar. Dies sei wie bei Videorecordern: Diese könnten ebenfalls für ganz legale Aufnahmen und Kopien, aber eben auch für Raubkopien eingesetzt werden. (wst)