Ärzte raten zur Vorsorge gegen Handy-Risiken

Ärzte haben bei einer Anhörung des Bundestags-Umweltausschusses zur Vorsorge gegen mögliche Gesundheitsrisiken durch Handys geraten.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Ärzte und Wissenschaftler haben zur Vorsorge gegen mögliche Gesundheitsrisiken durch Handys geraten. Besonders Kinder könnten auf die elektromagnetische Strahlung von Mobiltelefonen und Sendeanlagen empfindlich reagieren, sagten Experten bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am Montag in Berlin.

Hintergrund der gestrigen Anhörung ist die geplante Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Herbst, das unter anderem die Grenzwerte für elektromagnetische Felder festlegt. Die vorab den beteiligten Fachleuten zugestellten Fragen der Parlamentarier, die Tagesordnung und die Antworten der Fachleute sind im Internet verfügbar. Ein Wortprotokoll auf der Basis eines Tonbandmitschnittes soll nach Freigabe durch die Beteiligten ebenfalls im Internet zugänglich gemacht werden.

Angesichts wachsender Furcht vor dem so genannten Elektrosmog hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin angekündigt, die Vorsorgemaßnahmen zu verschärfen. Sollten die Grenzwerte nun aus Gründen der Gesundheitsvorsorge gesenkt werden, kämen auf die Mobilfunk-Hersteller nach eigenen Angaben Umrüstungs-Kosten in Höhe von 1,02 bis 2,05 Milliarden Euro zu. Die Mehrkosten für UMTS seien dabei noch nicht abzusehen.

Experten bemängelten im Rahmen der Anhörung erneut das Fehlen von Langzeitstudien oder zu geringe Fallzahlen bei Untersuchungen, die auf eine mögliche Gefährdung durch Mobilfunkstrahlung hinweisen oder sie nicht ausschließen können.

Heyo Eckel von der Bundesärztekammer verwies jedoch auf einige Tierversuche, die auf eine mögliche Schädigung der Zellmembranen und damit auf eine biologische Wirkung der Strahlung hindeuten. Im Hinblick auf die rund 40.000 neuen Sendeanlagen, die nach Vergabe der UMTS-Lizenzen bis 2005 in Deutschland gebaut werden sollen, riet Eckel dazu, neue Sendeanlagen nicht in unmittelbarer Nähe von Kindergärten und Schulen zu bauen. Eltern sollten darüber hinaus ihre Kinder nur sehr kurz und in Ausnahmesituationen mit einem Handy telefonieren lassen, empfahl Eckel.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist dagegen der Auffassung, medizinische und Umweltrisiken seien bei Einhaltung der Grenzwerte für Mobilfunkstationen und Endgeräte nicht erkennbar. Wissenschaftliche Nachweise über Gesundheitsbeeinträchtigungen seien nicht bekannt. Die mehrfach beobachteten Effekte elektromagnetischer Felder auf organische Körper stellten nach heutigem Erkenntnisstand keine Gesundheitsbeeinträchtigung dar. Eine Absenkung der Grenzwerte sei damit nicht gerechtfertigt. Dies heiße aber nicht, dass das Entstehen der beobachteten Effekte nicht aufgeklärt werden müsse.

Michael Schüller, Koordinator der Mobilfunkbetreiber, wies eine mögliche Verschärfung der Grenzwerte zurück: Dies wäre hinsichtlich bestehender Anlagen als eine "Rechtsänderung mit Rückwirkungswirkung" zu sehen. Angesichts der wissenschaftlichen Fragwürdigkeiten sei "der Vertrauensschutz der Netzbetreiber jedenfalls vorrangig".

Nach Angaben des Informationszentrums Mobilfunk (IZM), einem Zusammenschluss der Produzenten, wollen die Handy-Hersteller bei der Standort-Wahl von Sendeanlagen künftig verstärkt mit den Kommunen kooperieren, um einer Verschärfung der Grenzwerte vorzubeugen. Eine Beteiligung von Bürgerinitiativen an der Aufstellung von Sendeanlagen lehnte Schüller allerdings ab. Wenn es Bürgerinitiativen regelmäßig darauf ankomme, Sende- und Empfangsanlagen in einem Gemeindegebiet zu verhindern, sei das "mit den Verpflichtungen der Mobilfunknetzbetreiber nicht in Einklang zu bringen." (wst)