eBay: Keine Maßnahmen gegen die Bahn nach Abmahnung und negativen Bewertungen

Nach anfänglichen Querelen bei der Ticket-Aktion der Deutschen Bahn auf eBay äußern sich Kunden nun zufriedener.

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Von
  • Axel Kossel

Trotz zahlreicher negativer Bewertungen für die Deutsche Bahn und eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Berlin wird die Ticket-Aktion Bahntastische Zeiten wie geplant bis zum 10. August weiterlaufen. eBay erklärte, man sehe keinen Anlass, Maßnahmen gegen den Verkäufer "db_bahn" zu ergreifen.

Der Anteil der positiven Bewertungen für die Bahn war auf rund 72 Prozent abgesunken, nachdem Kunden ihrem Ärger mit negativen Kommentaren Luft gemacht hatten. Sie hatten ihre Tickets zu einem deutlich höheren Betrag ersteigert, als die Bahn später als Festpreis forderte. Obwohl diese Festpreise vorher bekannt waren, fühlten sich die Kunden "unfair behandelt" oder "abgezockt".

Dies äußerten sie in Form negativer Bewertungen für die Bahn, noch ehe sie ihre Tickets erhalten hatten. Einige Kommentare enthielten wüste Beleidigungen und mussten entfernt werden. Dabei prallten unterschiedliche Meinungen aufeinander. "Legt der deutschen Bahn das Handwerk und verbietet die Auktionen endlich", fordert ein eBay-Mitglied, während ein anderes meint: "Zuerst die Gier, dann heulend zum Verbraucherschutz. Pfui."

Das eBay-Bewertungsportal sei als Forum missbraucht worden, sagte eBay-Sprecherin Leonie Bechtoldt. Das gebe aber keinen Anlass, in die Aktion einzugreifen. Es sei ja nicht wie in Fällen, in denen die Ware nicht geliefert wird und eBay die Kunden schützen will. Vielmehr steige die Kundenzufriedenheit steil an, seitdem die Tickets bei den Kunden ankommen. Tatsächlich hat sich das Bewertungskonto von "db_bahn" mittlerweile auf über 93 Prozent positive Bewertungen verbessert.

Allerdings gibt es auch weiterhin Klagen, die meist hohe Portokosten und das Fehlen von Gutscheinen betreffen, die in den Angeboten enthalten waren. Die detaillierten Verkäuferbewertungen für Versand- und Verpackungskosten liegen deutlich unter dem Standard, den eBay vorgibt. In solchen Fällen muss der Verkäufer eBays Bezahldienst PayPal anbieten und seine Artikel werden bei der Anzeige von Suchergebnissen zurückgestuft. Dies gilt laut Bechtoldt auch für "db_bahn".

Für weiterhin viel Unmut sorgt auch die Weigerung der Bahn, die online gekauften Tickets zurückzunehmen. Einige der Käufer, die ihrer Meinung nach zu viel bezahlt hatten, wollen auf ihr vermeintliches Recht auf Widerruf bestehen. Die Bahn verweist jedoch darauf, dass nach BGB, Paragraf 312b kein Widerrufsrecht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung gelte, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

Doch Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin beurteilt die auf eBay versteigerten Bahn-Tickets anders: Sie seien nicht für eine bestimmte Fahrt konkretisiert und ließen sich mit Kinogutscheinen vergleichen. Für diese gebe es einschlägige Urteile. Legt man diese zugrunde, sei die Gültigkeitsdauer der über eBay verkauften Bahn-Tickets zu kurz. Außerdem gelte für solche Gutscheine auch das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Die Verbraucherzentrale habe daher am Dienstag die Bahn abgemahnt und ihr eine Frist bis zum 14. August gesetzt. Eine Sprecherin der Bahn bestätigte gegenüber heise online den Eingang der Abmahnung; man werde dazu fristgerecht Stellung nehmen.

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