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7 Beiträge seit 26.08.2003

Never ending story ...

Ich versuche es relativ kurz zu fassen:

Ich bin Betreiber eines Online-Shops und wurde ebenfalls von
Mediamarkt / Steinhöfel mehrfach wegen Firlefanz abgemahnt.
Die erste Abmahnung war wegen Verstoß der Preisangabenverordnung
(unter jedem Preis muss drunter stehen, dass diese inklusive MwSt.
sind und noch Versandkosten hinzukommen. Zumindest muss sich unter
dem Preis ein "sprechender Link" befinden, wie es im Gesetzestext
heisst).
Ok. Kann ich im Sinne der "Preisklarheit- und Wahrheit" für den
Endverbraucher noch nachvollziehen und verstehen. Allerdings wäre ein
dezenter Hinweis nett gewesen, als direkt eine teure Abmahnung zu
verschicken. Streitwert lag bei 50.000 Euro - herzlichen Glückwünsch.
Musste eine Unterlassungserklärung unterzeichnen um der
"Wiederholungsgefahr" entgegen zu wirken, wie es heisst. Hatte den
Verstoß nach Erhalt der Abmahnung sofort in einer Nachtaktion behoben
und die Preise im Shop entsprechend ausgezeichnet.

Nach langem Hin und her wurde dann der Streitwert herabgesetzt.
Anhand des Streitwertes berechnen sich die Kosten für Herrn
Steinhöfel. Für ein Abmahnungsschreiben berechnet Herr Steinhöfel
übrigens so um die 700 - 1500 Euro (je nach Streitwert). Bei
vermutlich 1000 abgemahnten Shops kann man sich vorstellen, was Herr
Steinhöfel am Ende des Monats auf seinem Konto hat.
Dann kamen noch fast 1000 Euro für das Landgericht Hamburg hinzu und
ich musste zusätzlich noch eine Strafe an Media Markt, weil ich bei
einem Produkt vergessen hatte, den Preis inklusive Mehrwertsteuer
anzuzeigen und darauf hin wieder abgemahnt wurde.

Naja, jedenfalls kam dann schnell noch eine zweite (wegen falscher
UVP-Angabe in einem Orginial-Hersteller PDF-Datenblatt - Hersteller
hat UVP geändert und ich nichts davon erfahren) und dritte Abmahnung
hinterher, weil in einem Foto ein Testurteillogo einer
Computerzeitschrift abgebildet war, bei dem die Ausgabe (z. B.
Ausgabe Februar 2006) nicht lesbar war.
Nun hatte ich diese Angaben in der Produktbeschreibung weiter unten
jedoch eingefügt, allerding monierte Herr Steinhöfel, dass der
Besucher in der Produktbeschreibung nach unten scrollen müsse, um an
diese Informationen heran zu kommen.

Allerdings kam Herr Steinhöfel hiermit beim Landgericht Hamburg, wie
bei der ersten Abmahnung, nicht mehr durch und lies das ganze dann
über das Landgericht Berlin laufen.
Und wieder waren etwa 1000 Euro für Herrn Steinhöfel fällig. Das
Landgericht Berlin verhängte mir ebenfalls ein Ordnungsgeld von
500,00 Euro.
Die Kosten für meinen Anwalt betrugen auch noch mal 3.500 Euro.
Die gesamten Kosten, die mir hierdurch entstanden sind, belaufen sich
auf ca. 12.000 Euro.

Jedenfalls konnte ich die Forderungen nicht begleichen, und somit kam
es schon sehr schnell zur Vollstreckung mit Gerichtsvollzieher und
Kontopfändung. Das Konto war jedoch nicht ausreichend gedeckt und so
blieb mir nichts anderes üblich, als eine Ratenzahlungsverinbahrung
zu treffen. Hierfür musste ich allerdings ein Schuldanerkenntnis
unterschreiben. Nun denn...
Jedenfalls hat Mediamarkt mir mehrfach mein Konto gepfändet und meine
Bank hat mir vor Kurzem mein Bankkonto gekündigt, weil dies für die
Pfändungen für die Bank einen hohen Aufwand bedeuten. Nun kämpfe ich
in einem Ombudsmannverfahren noch um mein Bankkonto.

Dann konnte ich das verhängte Ordnungsgeld des Landgerichtes Hamburg
nicht zahlen und so bekam ich ein Schreiben, in dem ich aufgefordert
wurde das Ordnungsgeld sofort zu zahlen, da ich ansonsten eine
Ordnungshaft absitzen müsse. Dann konnte ich eine Rate nicht zahlen
und Steinhöfel drohte mir damit eine eidesstattliche Versicherung
abzugeben.
Ich möchte die ganze Story nicht ins Unendliche führen ...

Da sieht sich der kleine "Tante Emma-Laden" namens Mediamarkt doch
tatsächlich durch meinen "Großkonzern" im Wettbewerb benachteiligt??!
Ich bin Einzelunternehmer und meine Umsätze, stehen in keinem
Verhältnis zu denen des Media Marktes. Das ganze ist eine lächerliche
Farce und dient nur dem Zweck, die kleinen Shops aus dem Weg zu
räumem.

Es ist der absolute Witz. Herr Steinhöfel verlebt mit seinen
wohlhabenden Freunden einen bezaubernden Abend und ich muss hier ums
nackte Überleben kämpfen. Da frage ich mich, wie so etwas überhaupt
sein kann?!
Es ist mir ein absolutes Rätsel wie diese Bande das Gesetz in dieser
treisten Art und Weise für ihre Zwecke missbrauchen kann?

In den Schreiben und Abmahnungen werde ich als "Angreifer"
bezeichnet, der durch sein Verhalten, für den Media Markt eine Gefahr
darstellt?! Der Mediamarkt fühlt sich durch die von mir begangenen
Gesetzesvertöße im Wettbewerb benachteiligt?

Laut Gesetz sind diese Gesetzesverstöße auch begangen worden, aber
wenn man das Recht nicht kennt, kann man auch nichts daran ändern.
Schließlich habe ich ja nicht absichtlich einen Verstoß begangen um
mir einen Vorteil gegenüber meinen Mitbewerbern zu verschaffen.

Es ist auch fraglich, ob dieser Wettbewerbsvorteil, den ich mir
verschafft haben soll überhaupt gegeben ist. Wie soll ich mir einen
Wettbewerbsvorteil verschaffen, nur dadurch, weil ein Testergbnis
(bzw. wann und wo ein Test zu einem beworbenen Prdodukt erschienen
ist) für den Kunden nicht lesbar ist?
Das ist doch lächerlich. Im Sinne des Kundenservice und für meine
Kunde möchte ich natürlich die bestmögliche Transparaenz. Aber das
sich Mediamarkt daran stößt, ist mir unbegreiflich.

Ich habe logischerweise auch keine eigene Rechtsabteilung, die meinen
Shop auf Herz und Nieren überprüfen könnte.
Und irgendwann kommt wieder ein neues Gesetz raus, von dem kaum
jemand etwas wusste und schon rollt die nächste Abmahnwelle... A
never Ending story.
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