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mehr als 1000 Beiträge seit 11.06.2003

Kopieren ist immer erlaubt, Kopiersperre knacken ist straffrei

zu 1.:
§53 UrhG:
> Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines
> Werkes durch eine natürliche Person zum privaten
> Gebrauch auf beliebigen Trägern

Man muss nicht im Besitz eines Originals sein, man braucht keine
Erlaubnis eines Rechteverwerters und das mit den illegalen Quellen
ist ebenfalls nur ein Wunschtraum der MI
Zum angegebenen Fall zur Sendung in
http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20041113/#53018 ist der Mann nicht
wegen des Kopierens, sondern wegen der Nutzung der Software
verurteilt worden. Für Software gibt es im UrhG einige
Sonderregelungen.



zu 2.:
§108b UrhG:
Wer [...]eine wirksame technische  Maßnahme ohne Zustimmung des
Rechtsinhabers umgeht [...] wird, >>>>>>>>>>>>>wenn die Tat nicht
ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem
Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen
derartigen Gebrauch bezieht<<<<<<<<<<<<<<, mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn man eine Kopiersperre >>>>für den privaten Gebrauch<<<< umgeht
hat man >>>keinerlei<<< Strafe zu befürchten.
Oftmals wird Behauptet, es würde "Schadensersatzklagen der
Rechteverwerter" geben, aber solche Gerichtsverfahren >>>gibt es
nicht<<<, nur eine Erfindung.

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