Tom_ schrieb am 21. Februar 2006 17:14
> Denn die Musikindustrie startete eine solche "Schutzaktion" schon
> u.a. auch schon 1982 unter dem Titel: Hometaping is killing Music
Diese Aktionen sind älter. Wenn man sich mal das offizielle Material
aus dem Umfeld des UHRG bzw. des LUG ansieht ist wohl schon in den
60er Jahren ähnlich argumentiert worden.
Zitat: "Durch das Magnettongerät ist es möglich, auf billige und
bequeme Weise ein Werk auf Tonträger aufzunehmen. Diese Tonträger
stehen in ihrer Qualität den von der Industrie vertriebenen
Schallplatten kaum nach. Durch die verbesserten Verfahren der
Fotokopie kann jedermann nunmehr in kurzer Zeit Fotokopien eines
literarischen Werkes oder eines Werkes der Tonkunst herstellen. Im
Hinblick auf diese gegenüber früher geänderte Lage ist von Seiten der
Urheber die Forderung erhoben worden, die Vervielfältigung zum
persönlichen Gebrauch mit diesen neuen technischen Mitteln nicht
zuzulassen. Zur Begründung ist geltend gemacht worden, daß der Absatz
der Werke leiden werde, wenn man gestatte, daß sich jedermann mit
Hilfe dieser Apparate hochwertige Vervielfältigungsstücke frei
herstellen dürfe. Darüber hinaus bestehe auch die Gefahr, daß die auf
diese Weise hergestellten Vervielfältigungsstücke mißbräuchlich
verwertet würden. Eine mit der Hand oder mit der Schreibmaschine
hergestellte Abschrift eines Werkes sei im Handel kaum abzusetzen,
eine gute Fotokopie oder ein Tonband dagegen sei leicht an Dritte zu
verkaufen." (Bundestag-Drucksache IV/270, 23.03.1962)
Ich finde es faszinierend, wie sich die Argumentation gleicht.
Allerdings schrieb damals der Gesetzgeber weiter: "Ein Verbot der
privaten Vervielfältigung kann in der Praxis nicht durchgesetzt
werden. Eine wirksame Überprüfung könnte nur dann durchgeführt
werden, wenn den Kontrolleuren der privaten Verwertungsgesellschaften
gestattet werden würde, die Wohnung jedes einzelnen Staatsbürgers
daraufhin zu überprüfen, ob er ein Magnettongerät besitzt, mit diesem
urheberrechtlich geschützte Werke aufnimmt und hierfür eine
Genehmigung des Urhebers bzw. der Verwertungsgesellschaft nachweisen
kann. Eine solche Kontrolle würde jedoch dem in Artikel 13 des
Grundgesetzes ausgesprochenen Grundsatz der Unverletzlichkeit der
Wohnung widersprechen. Übertretungen eines solchen Verbots könnten
daher nur durch Zufall oder durch Denunziation bekannt werden. Es
erscheint aber rechtspolitisch bedenklich, unter diesen Umständen ein
gesetzliches Verbot auszusprechen." (ebenda)
Nun sollte man mal beim Bundestag anfragen, inwieweit diese
Begründung, die dazu führte, daß im ursprünglichen UHRG _kein_ Verbot
der Kopie zur privaten Nutzung auftauchte, heute an Grundlage
verloren hat. Ist Denunziantentum heute etwa eine positive
Charaktereigenschaft? Ist die Unverletzlichkeit der Wohnung heute
etwa nur noch wichtig, wenn die "Falschen" in diese Wohnung
eindringen?
Nun, wer aus der Vergangenheit nicht gelernt hat, ist gezwungen, sie
zu wiederholen. Offenbar haben wir die Lehren der Geschichte
vergessen und üben uns dafür in einem reflexhaften Schuldkomplex...
CU
> Denn die Musikindustrie startete eine solche "Schutzaktion" schon
> u.a. auch schon 1982 unter dem Titel: Hometaping is killing Music
Diese Aktionen sind älter. Wenn man sich mal das offizielle Material
aus dem Umfeld des UHRG bzw. des LUG ansieht ist wohl schon in den
60er Jahren ähnlich argumentiert worden.
Zitat: "Durch das Magnettongerät ist es möglich, auf billige und
bequeme Weise ein Werk auf Tonträger aufzunehmen. Diese Tonträger
stehen in ihrer Qualität den von der Industrie vertriebenen
Schallplatten kaum nach. Durch die verbesserten Verfahren der
Fotokopie kann jedermann nunmehr in kurzer Zeit Fotokopien eines
literarischen Werkes oder eines Werkes der Tonkunst herstellen. Im
Hinblick auf diese gegenüber früher geänderte Lage ist von Seiten der
Urheber die Forderung erhoben worden, die Vervielfältigung zum
persönlichen Gebrauch mit diesen neuen technischen Mitteln nicht
zuzulassen. Zur Begründung ist geltend gemacht worden, daß der Absatz
der Werke leiden werde, wenn man gestatte, daß sich jedermann mit
Hilfe dieser Apparate hochwertige Vervielfältigungsstücke frei
herstellen dürfe. Darüber hinaus bestehe auch die Gefahr, daß die auf
diese Weise hergestellten Vervielfältigungsstücke mißbräuchlich
verwertet würden. Eine mit der Hand oder mit der Schreibmaschine
hergestellte Abschrift eines Werkes sei im Handel kaum abzusetzen,
eine gute Fotokopie oder ein Tonband dagegen sei leicht an Dritte zu
verkaufen." (Bundestag-Drucksache IV/270, 23.03.1962)
Ich finde es faszinierend, wie sich die Argumentation gleicht.
Allerdings schrieb damals der Gesetzgeber weiter: "Ein Verbot der
privaten Vervielfältigung kann in der Praxis nicht durchgesetzt
werden. Eine wirksame Überprüfung könnte nur dann durchgeführt
werden, wenn den Kontrolleuren der privaten Verwertungsgesellschaften
gestattet werden würde, die Wohnung jedes einzelnen Staatsbürgers
daraufhin zu überprüfen, ob er ein Magnettongerät besitzt, mit diesem
urheberrechtlich geschützte Werke aufnimmt und hierfür eine
Genehmigung des Urhebers bzw. der Verwertungsgesellschaft nachweisen
kann. Eine solche Kontrolle würde jedoch dem in Artikel 13 des
Grundgesetzes ausgesprochenen Grundsatz der Unverletzlichkeit der
Wohnung widersprechen. Übertretungen eines solchen Verbots könnten
daher nur durch Zufall oder durch Denunziation bekannt werden. Es
erscheint aber rechtspolitisch bedenklich, unter diesen Umständen ein
gesetzliches Verbot auszusprechen." (ebenda)
Nun sollte man mal beim Bundestag anfragen, inwieweit diese
Begründung, die dazu führte, daß im ursprünglichen UHRG _kein_ Verbot
der Kopie zur privaten Nutzung auftauchte, heute an Grundlage
verloren hat. Ist Denunziantentum heute etwa eine positive
Charaktereigenschaft? Ist die Unverletzlichkeit der Wohnung heute
etwa nur noch wichtig, wenn die "Falschen" in diese Wohnung
eindringen?
Nun, wer aus der Vergangenheit nicht gelernt hat, ist gezwungen, sie
zu wiederholen. Offenbar haben wir die Lehren der Geschichte
vergessen und üben uns dafür in einem reflexhaften Schuldkomplex...
CU