SCM-Kartenterminal für die Gesundheitskarte zugelassen

Das Terminal kann sowohl die herkömmliche Krankenversicherungskarte als auch die elektronische Gesundheitskarte auslesen, die Ende 2008 eingeführt werden soll.

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Von
  • Detlef Borchers

Das eHealth100-Kartenterminal von SCM Microsystems hat die Zulassung der Gematik erhalten. Das geht aus einer Mitteilung hervor. Dieses Terminal kann sowohl die herkömmliche Krankenversicherungskarte als auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auslesen, die Ende 2008 eingeführt werden soll. Als sogenanntes MKT+-Terminal (Multifunktionskartenterminal) wird das eHealth100 zunächst via USB-Anschluss an einen Praxis- oder Apothekencomputer angeschlossen. Mit dem Aufbau der telematischen Infrastruktur soll das Terminal später direkt im LAN arbeiten, wie in den Spezifikationen für die eGK definiert.

SCM Microsystems preist das nunmehr zugelassene Terminal als "migrationsfähiges" Gerät an: Die Ärzte könnten es zunächst für beide Karten nutzen, müssten es aber später einschicken und zertifizieren lassen, wenn Kartenleser nur noch als sogenannte SICC-Terminals (Secure Interoperable Chip Card Terminal) im LAN betrieben werden dürfen. Auf einer Tagung zur elektronischen Gesundheitskarte hatte Dietmar Wendlung von SCM Microsystems die Kosten für das Terminal mit 210 bis 270 Euro umrissen, nicht gerechnet die Kosten für die später fällig werdende Umtauschaktion.

Wie bereits berichtet, wird Deutschland zum Start der Gesunheitskartenausgabe in fünf Rollout-Regionen aufgeteilt. Nach dem beendeten Rollout in einer Region sind Ärzte wie Apotheker verpflichtet, Lesegeräte für die neue Karte zu besitzen. Außerdem müssen alle Arztpraxen ein computerisiertes Praxisverwaltungssystem besitzen.

Gegen die elektronische Gesundheitskarte hat die Initiative Privatsphäre.org eine Fragebogenaktion zur Akzeptanz der Gesundheitskarte gestartet. Dabei geht die Initiative davon aus, dass mit dem Eisnatz der neuen Karte Gesundheitsdaten "zentral im Internet" gespeichert werden und bittet um Abstimmung über die Frage, welche Bedeutung man der Anonymität des persönlichen Krankheitsbildes beimisst. Der entsprechende Fragebogen geht weit über die bisher geführten Diskussionen zur Gesundheitskarte hinaus und fragt beispielsweise danach, ob Polizei und Geheimdienste Zugriff auf das persönliche Krankheitsbild erhalten sollen. (Detlef Borchers) / (anw)