Neue Konsultation zu Urheberrechtsabgaben auf EU-Ebene

Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat einen neuen Vorstoß für eine Neuregelung der pauschalen Vergütung für private Kopien gestartet, nachdem er 2006 schon einmal zurückgepfiffen wurde.

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EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy will einen neuen Vorstoß für eine Neuregelung der pauschalen Vergütung fürs private Kopieren machen. Er hat dazu am heutigen Donnerstag eine Konsultation zu Urheberrechtsabgaben gestartet. Diese solle eine "wirklich offene Diskussion zwischen allen Beteiligten" einläuten, beteuerte der Ire. Eine Teilnahme an der Befragung ist bis zum 18. April möglich.

Im konkreten Fragebogen (PDF-Datei) bemüht sich die Kommission zunächst um die Erhebung aktueller Statistiken zum Aufkommen der 2007 erhobenen Vergütungen für die Privatkopie. Weiter ist sie interessiert an eventuellen Systemen zur Rückerstattung von Urheberabgaben, etwa falls Leermedien oder kopierfähige Geräte in andere Mitgliedsstaaten exportiert wurden. Sie will auch wissen, ob Endverbraucher beim Einkauf in anderen EU-Ländern oder berufliche Nutzer völlig von der Vergütungspflicht befreit werden sollten. Daneben gibt es Fragen zu Schwarzmarktentwicklungen, Verteilungspraktiken oder bereits durchgeführte Verbrauchersondierungen über den Umfang der privaten Vervielfältigung. Auch den Einfluss alternativer Lizenzen bei Vergütungsabfragen will die Kommission eruieren.

McCreevy hatte im Herbst 2006 bereits nach einer ersten Konsultation eine Empfehlung vorbereitet. Damit wollte er die Verfahren zur Verwaltung und Ausschüttung der eingenommenen Vergütungen, die sich EU-weit auf rund 1,6 Milliarden Euro belaufen, klarer und nachvollziehbarer gestalten. Zudem sollten der "verstärkte Einsatz von technologischen Mitteln zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werke" stärker in Betracht gezogen und die Vergütungspauschalen so gekappt werden. Kommissionspräsident José Manuel Barroso pfiff ihn aber wieder zurück.

Dieses Mal betont der Ire, dass es "in keinem Fall darum gehen kann, den Anspruch der Rechteinhaber auf eine Entschädigung für privates Kopieren in Frage zu stellen". Es müsste aber doch möglich sein, eine auch für die Geräteindustrie erträgliche Lösung zu finden. Die Hersteller sind seit langem der Ansicht, dass die Verwertungsgesellschaften entgangene Lizenzeinnahmen im Namen der Urheber nicht ausreichend nachweisen. Diese wiederum beklagen ein ständig wachsendes Volumen privat kopierter Werke durch das Internet und digitale Techniken. (Stefan Krempl) / (vbr)