Schweizer Regierung will gewaltextremistische Websites stärker bekämpfen

Der Schweizer Bundesrat will stärker gegen terroristische Aktivitäten in den Netzwerken vorgehen und befürwortet deshalb den Ausbau der Internet-Überwachung. Er lehnt jedoch explizite neue Strafrechtsnormen für Internet-Provider ab.

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Von
  • Tom Sperlich

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, will stärker gegen terroristische und gewaltextremistische Aktivitäten in den Netzwerken vorgehen und befürwortet deshalb den Ausbau der Internet-Überwachung. Er lehnt jedoch explizite neue Strafrechtsnormen für Internet-Provider ab. Am vergangenen Mittwoch beschäftigte sich der Bundesrat mit verschiedenen parlamentarischen Vorstößen (Motionen), zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet. Wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Donnerstag mitteilte, verneinte die Regierung jedoch einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in diesem Bereich und beantragte daher die parlamentarische Ablehnung von fünf der insgesamt sieben in diese Richtung zielenden Motionen.

Hingegen beantragte der Bundesrat die Annahme einer Motion, die Ressourcen für die Überwachung und Auswertung dschihadistischer und gewaltextremistischer Websites auszubauen. Nur eine systematische Überwachung ermögliche es, so der Bundesrat, notwendige präventive und repressive Schritte einzuleiten, um terroristische Anschläge zu verhindern. Doch kam die Regierung insgesamt zum Schluss, das geltende Recht auf der Grundlage des Medienstrafrechts und der allgemeinen Grundsätze über Täterschaft und Teilnahme genüge, um erfolgreich Delikte zu ahnden, die mit elektronischen Kommunikationsnetzen wie Internet oder Mobiltelefonnetz begangen werden.

Eine neue, ausdrückliche Regelung würde zum einen von der raschen technologischen Entwicklung innert kurzer Zeit überholt werden und auch nicht die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöhen, sondern lediglich den Interessen von Vertretern der Provider-Branche dienen. Diese würden damit von ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit weitgehend entlastet, argumentiert der Bundesrat.

Schließlich plädierte die Schweizer Regierung für die Annahme der Motion, welche eine Ratifikation der Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität fordert. Die schweizerische Rechtsordnung entspreche den Anforderungen dieser Konvention zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität weitgehend; gegenwärtig werde der Anpassungsbedarf im Straf- und Strafprozessrecht vertieft geprüft. Die Umsetzung der Konvention sei damit bereits in die Wege geleitet worden, schreibt das EJPD. (Tom Sperlich) / (anw)