US-Berufungsgericht hält Vertriebsverbot für Qualcomm-Chips aufrecht
Ein am Jahresende 2007 richterlich verfügtes Verkaufsverbot für Qualcomm-Chips, die Patente des Konkurrenten Broadcom verletzen, hat Bestand. Das Berufungsgericht lehnte einen Antrag Qualcomms ab, das Verbot bis zum Berufungsverfahren auszusetzen.
Der US-Chiphersteller Qualcomm hat in einem seiner zahlreichen Gerichtsverfahren um Patente einen erneuten Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Berufungsgericht wies einen Antrag Qualcomms zurück, das von einem Bundesgericht verfügte Vertriebsverbot für bestimmte Handy-Chips bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens auszusetzen. Qualcomm habe seine Erfolgsaussichten für die Berufung nicht schlüssig darlegen können, erklärte das Gericht laut US-Medienberichten. Gleichzeitig gab das Gericht einem Antrag Qualcomms auf beschleunigtes Berufungsverfahren statt. Darüber hinaus wurde ein Anhörungsantrag des potenziell von dem Vertriebsverbot betroffenen Mobilfunkanbieters Sprint Nextel abgewiesen.
In dem Verfahren vor einem Bundesgericht in Santa Ana (US-Bundesstaat Kalifornien) war Qualcomm im Mai 2007 von den Geschworenen schuldig gesprochen worden, mit bestimmen Chips für 3G-Handys Patente des Konkurrenten Broadcom zu verletzen. Die Jury setzte den von Qualcomm zu zahlenden Schadenersatz auf knapp 20 Millionen US-Dollar fest. Der Vorsitzende Richter hatte diese Summe anschließend verdoppelt, sein Urteil angesichts einer veränderten Rechtslage später aber wieder revidiert. Am Silvestertag 2007 verfügte er auf Grundlage des Urteil und auf Antrag Broadcoms dann ein Vertriebsverbot für die betroffenen Chips. (vbr)