13 Prinzipien zum Schutz der Privatsphäre im Netz

In einer von über 260 Organisationen weltweit unterzeichneten Erklärung fordern Bürgerrechtler, die staatliche Kommunikationsüberwachung einzuschränken.

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Von
  • Monika Ermert

Am Rande der 24. Sitzung des UN-Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen in Genf haben gestern Bürgerechtler ihre Forderungen zum Schutz der Privatsphäre im Internet vorgestellt. In der von über 260 Organisationen weltweit unterzeichneten Erklärung verlangen sie, staatliche Überwachungsmaßnahmen nur zuzulassen, wo sie gesetzlich legitimiert, notwendig, geeignet und angemessen sind. Gastgeber des Treffens waren die UN-Vertreter Deutschlands, Norwegens, Österreichs, Ungarns, Liechtensteins und der Schweiz, die die Enthüllungen von Edward Snowden bereits zum Auftakt der Sitzung in Genf thematisiert hatten.

Die meisten der 13 Prinzipien, die das Herz der Erklärung ausmachen, sind nicht neu. Notwendigkeit, Angemessenheit und Geeignetheit, richterliche Aufsicht, unabhängige Kontrolle und Transparenz sowie ein Anspruch auf eine wenigstens nachträgliche Mitteilung sind aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zur informationellen Selbstbestimmung und zur Gewährleistung der Vertraulickeit und Integrität informationstechnischer Systeme bekannt. Tatsächlich stand Letzteres wohl Pate für Prinzip Nr. 11 der Erklärung, in dem die Bürgerrechtler verlangen, dass Staaten niemals den Einbau von Sicherheitslücken oder Schwachstellen in Hardware oder Software veranlassen.

Das Ausspähen über Partner(-dienste) im Ausland und damit die Umgehung eigener Gesetze soll verboten werden. Außerdem sollen die Gesetzgeber weltweit illegale Abhörmaßnahmen durch öffentliche oder private Stellen kriminalisieren. Die 13 Prinzipien sind laut Katitza Rodriguez, International Rights Director der Electronic Frontier Foundation (EFF), eine Klarstellung bestehender Grund- und Menschenrechte. Regierungen müssten jetzt prüfen, inwieweit ihre Gesetze diesen Prinzipien entsprächen, so die Forderung. Die Enthüllungen von Snowden und der zuvor veröffentlichte Bericht des UN-Sonderbeauftragten für Informations- und Meinungsfreiheit, Frank La Rue, hätten allerdings längst gezeigt, dass gegen garantierte Grundrechte verstoßen werde.

Im nächsten Schritt sei es dringend notwendig, die anlasslose Massenüberwachung vor Gerichte in aller Welt zu bringen, so die Aktivistin, und Grundrechtsverstöße durch den Menschenrechtsrat untersuchen zu lassen. "Wir brauchen mehr Rechtsprechung dazu," forderte Rodriguez. Inwieweit die Staaten dazu bereit sind, sei eine andere Frage, räumte sie ein. Zwar hatten die Gastgeber der Diskussionsrunde über die 13 Prinzipien, darunter auch die deutschen UN-Vertreter, sich dafür ausgesprochen, das Thema Massenüberwachung auf die Agenda des Menschenrechtsausschusses zu setzen. Die deutschen Vertreter befürworten in diesem Zusammenhang ein völkerrechtliches Instrument gegen die massenhafte, grenzenlose Ausspähung. Praktisch haben europäische Regierungen, einschließlich der deutschen, aber bislang kaum etwas getan, um Verletzungen bestehenden Rechts selbst innerhalb der eigenen beziehungsweise EU-Grenzen aufzuklären. (bo)