Rückschlag für DVD-Industrie im DeCSS-Rechtsstreit

Ein kalifornisches Gericht hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die dem Programmierer Andrew Brunner die Veröffentlichung seines DeCSS-Quellcodes verbot.

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Von
  • Johannes Endres

Im inzwischen vier Jahre währenden Rechtsstreit um das DVD-Entschlüsselungs-Tool DeCSS hat ein Berufungsgericht in Kalifornien entschieden, dass die Veröffentlichung des Codes durch den Programmierer Andrew Brunner durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt war. Es hob damit eine einstweilige Verfügung auf, die Brunner das Verteilen des Quelltexts verbot.

Der Industrieverband DVD Copy Control Association (DVD CCA) hatte Brunner 1999 verklagt, da man durch die Veröffentlichung Geschäftsgeheimnisse verletzt sah. Dieser Prozess ist inzwischen zwar beendet, da die DVD CCA ihre Klage zurückgezogen hat. Doch die im Verlauf erlassene einstweilige Verfügung war bis zu dem nun ergangenen Urteil noch gültig.

Die Open-Source-Lobbygruppe Electronic Frontier Foundation, die Brunner im Prozess unterstützte, feiert die Entscheidung als großen Sieg für die Informationsfreiheit – es ist allerdings zweifelhaft, ob diese Einschätzung nicht ein bisschen zu optimistisch ausfällt: Das Gericht hat nämlich nur deshalb keine Geschäftsgeheimnisse verletzt gesehen, weil der DeCSS-Code bereits lange vor Brunners Veröffentlichung im Internet frei zugänglich war. (je)