Oberster Datenschützer kritisiert "Großen Lauschangriff"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifelt, dass das Abhören von Privaträumen der Verfassung entspricht.

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Von
  • Johannes Endres

In einem Interview mit der Berliner Zeitung kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die seit 1998 geltende Regelung zum Abhören von Wohnungen und anderen privaten Räumen ("Großer Lauschangriff"). Er hält es für sehr problematisch, dass höchst persönliche Räume wie das Schlafzimmer für den Staat zugänglich werden. Derzeit würden Unverdächtige nicht genug geschützt und die Abgehörten nach Ende der Ermittlungen nicht ausreichend über die Lauschaktion informiert. Außerdem ufere der Katalog der Straftaten aus, die das Abhören erlaubten.

Am kommenden Mittwoch will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zu zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Großen Lauschangriff verkünden. Der Spiegel zitiert Schaar in seiner am kommenden Montag erscheinenden Ausgabe, durch das Abhören von privaten Räumen werde dem "Einzelnen seine grundgesetzlich garantierte private Rückzugsmöglichkeit genommen". Mit dieser Ansicht widerspricht Schaar seinem Vorgänger Joachim Jacobs, der in der mündlichen Verhandlung im Juli 2003 die geltende Regelung als tragfähigen Kompromiss bezeichnet hatte. (je)