Brandenburger Datenschützer kritisieren Landesregierung

In Brandenburg ist "eine Tendenz zur präventiven Registrierung aller Bürgerinnen und Bürger zu beobachten, auch wenn sie sich nicht verdächtig gemacht haben", stellten die Landesdatenschützer anlässlich ihrer Jahresbilanz fest.

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Von
  • Angela Meyer

In Brandenburg ist "eine Tendenz zur präventiven Registrierung aller Bürgerinnen und Bürger zu beobachten, auch wenn sie sich nicht verdächtig gemacht haben". Diese Ansicht vertreten die Landesdatenschützer angesichts ihrer Jahresbilanz für Datenschutz und Informationszugang 2003. So habe sich die Landesregierung nicht nur für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt, sondern auch die mobile Kennzeichenerfassung getestet. Auch in anderen Punkten deckte sich das bei einigen brandenburgischen Behörden angetroffene Verständnis von Datenschutz nicht immer mit den Vorstellungen der Landesdatenschützer.

Im Detail kritisierten die Datenschützer unter anderem, dass die IT-Strategie 2004-2008 zur Modernisierung der Landesverwaltung ohne ein passendes Sicherheitskonzept erarbeitet wurde -- dies sei weder datenschutzrechtlich noch wirtschaftlich akzeptabel. An anderer Stelle stellten sie dagegen eine zu restriktive Auslegung der Datenschutzbestimmungen fest: Ein Bieter, der nach einem Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks Akteneinsicht verlangte, weil er vermutete, dass die Entscheidung nicht rechtmäßig zustande gekommen sei, sollte die Akten nur mit umfangreichen Schwärzungen einsehen dürfen. Hier stellten die Datenschützer klar, dass -- insbesondere bei einem Verdacht auf Korruption -- der Inhalt der Akten nachvollziehbar bleiben müsse. Personenbezogene Daten müssten daher gegebenenfalls pseudonymisiert oder sogar offen gelegt werden. Auch die Tendenzen der brandenburgischen Landesregierung, das -- anders als auf Bundesebene immerhin vorhandene -- Informationsfreiheitsgesetz teilweise wieder zurückzunehmen, stießen bei den brandenburgischen Datenschützern auf deutliche Kritik.

Unterstützung erhoffen sich die Datenschützer jetzt von dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff, das nach ihrer Ansicht "die Maßstäbe jedenfalls in einem zentralen Bereich wieder zurecht gerückt" hat. Das Gericht habe in Erinnerung gerufen, dass es eine Strafverfolgung nicht um jeden Preis für die Grundrechte des Einzelnen und damit zugleich für das freiheitlich-rechtsstaatliche Gemeinwesen geben kann. Entsprechendes habe für die Tätigkeit der Polizei zu gelten. Das Urteil werde auf die staatliche Datenverarbeitung ähnlich weitreichende Auswirkungen haben wie das Volkszählungsurteil von 1983. Die gesamte Regelung der Telekommunikationsüberwachung und der verdeckten Beobachtung von Personen müsse jetzt auf den Prüfstand. (anm)