Thüringer Datenschutzbeauftragte für Prüfung von Polizeiaufgabengesetz

In ihrem Datenschutzbericht listet die Thüringer Datenschutzbeauftragte 21 Beanstandungen auf, acht mehr als 2001/2002.

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  • dpa

Das Thüringer Polizeiaufgabengesetz muss aus Sicht der Datenschutzbeauftragten auf den Prüfstand. Das sei nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff nötig, sagte Silvia Liebaug am Mittwoch zur Vorstellung des Datenschutzberichts 2002/2003 in Erfurt. Die Regelungen zu Eingriffen gingen an einigen Stellen im Gesetz ohnehin zu weit. Im Bericht listet sie 21 Beanstandungen auf, acht mehr als 2001/2002. Der gravierendste Verstoß war der Umgang mit Notarzt-Protokollen im Rettungsdienstbereich Suhl.

Die Datenschützerin kritisiert im Bericht zwei gestoppte Projekte von Innenminister Andreas Trautvetter (CDU), die ihn politisch in Bedrängnis gebracht hatten. Die umstrittene Videoüberwachung in Weimar, die auch Zeitungsredaktionen ins Visier nahm, wird aber nicht beanstandet. "Das war nicht erforderlich", sagte Liebaug. Sie habe Bedenken angemeldet, und das Projekt sei gestoppt worden. Die automatische Kennzeichenerfassung am Rennsteigtunnel wird von der Datenschutzbeauftragten beanstandet. Das Vorhaben wurde nach rechtlichen Bedenken im Oktober auf Eis gelegt. Die CDU-Fraktion fordert, nun die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wenn die Erfassung für erforderlich gehalten werde, die Belange Unbeteiligter geschützt würden und es nicht zu längerer Datenspeicherung komme, halte sie es für möglich, sagte Liebaug. Ein Untersuchungsausschuss untersucht, ob Trautvetter den Innenausschuss des Landtags im Dezember belog, als er sagte, ein solches Projekt sei nicht geplant.

Die Datenschutzbeauftragte kritisierte im Fall von Notarzt-Protokollen die Stadt Suhl und warf ihr vor, die Kontrolle zu behindern. "Die Einsicht in Unterlagen wurde nicht oder nicht ausreichend gewährt", sagte Liebaug. Bedenklich sei, dass Originale der Einsatzprotokolle beim Notarzt und nicht bei der medizinischen Einrichtung blieben. Dabei hätten Angaben nicht übereingestimmt. Sie setzte ein Verfahren der Kommunalaufsicht in Gang. Die Stadt habe Klage eingereicht, sagte Liebaug.

Die Mehrzahl der Verstöße dreht sich um Mängel im technischen Umgang mit Daten. Unter ihnen finden sich auch Fragebögen zur Therapie der Opfer des Massakers am Erfurter Gutenberg-Gymnasium vom April 2002. Die Bögen, von denen ein Teil verschwunden war, enthielten die Namen. Kritisiert wird auch die Frage von Vermietern nach dem Geburtsdatum bei Selbstauskunft. Die Datenschutzbeauftragte will Kontrollen generell verstärken. Die Zunahme der Beanstandungen sei aber nicht ein Zeichen für Unvorsichtigkeit der öffentlichen Stellen, sondern für gestiegene Kontrollen, sagte Liebaug. (dpa) / (jk)