Streit um Mobilfunk-Lizenzgebühren in Österreich
Bei der Auseinandersetzung um die Umsatzsteuerpflicht für Telekommunikations-Lizenzgebühren geht es um möglicherweise hohe Rückforderungen der Betreiber gegenüber dem Staat.
Im Streit um die Umsatzsteuerpflicht von Telekommunikations-Lizenzgebühren hat sich der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) für nicht zuständig erklärt. Dies wurde am Montag bei der vom Handelsblatt ausgerichteten Tagung "Telekommunikationsmarkt Österreich" bekannt. Ein Versuch einiger Lizenznehmer, vor dem Verfassungsgerichtshof eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer für die bezahlten Lizenzgebühren zu erstreiten, ist also gescheitert.
Der Konflikt wird somit weiter die Zivilgerichte beschäftigen. Neben der Ende November von allen sechs UMTS-Lizenzinhabern angestrengten Zivilklage gegen die Republik Österreich hatten sechs Unternehmen auch Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof geführt. Neben One und Hutchison waren dies tele.ring und deren eigens für die Verwaltung der UMTS-Lizenz gegründete Tochter TRA 3G. Daneben waren der Inhaber der Tetra-Funk-Lizenz für das gescheiterte Adonis-Projekt Master Talk sowie die mit einer Wireless-Local-Loop-Lizenz versehenen, aber nicht am Markt aktiven Star 21 Networks beteiligt.
Der VfGH hat allerdings nicht inhaltlich entschieden, sondern die Beschwerde wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. Er schließt sich in der Begründung der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) an, wonach die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung mit Steuerausweis auch dann zivilrechtlichen Charakter hat, wenn sie -- wie in den vorliegenden Fällen -- nicht aus vertraglichen Nebenpflichten ableitbar ist. Aus Kreisen der beschwerdeführenden Unternehmen war zu hören, dass der Beschluss nicht unerwartet käme. Das Verfahren vor dem VfGH sei eine Vorsichtsmaßnahme gewesen.
Setzen sich die Unternehmen vor den ordentlichen Gerichten durch, können sie im Wege des Vorsteuerabzuges ein Sechstel der entrichteten Beträge einsparen. Bei den UMTS-Lizenzen wären das stattliche 140 Millionen Euro. Selbst Eigentümer von umsatzlosen Unternehmen könnten dann zu Geld kommen -- solche Gesellschaften werden in der Regel an ein florierendes Unternehmen veräußert, welches dann die Vorsteuer für sich geltend macht.
Auch in Deutschland streitet man sich, ob in den rund hundert Milliarden Mark, die die Deutsche Telekom, Vodafone, O2, E-Plus, MobilCom und Quam für die UMTS-Lizenzen bezahlt haben, Mehrwertsteuer enthalten war oder nicht. Forderungen der Mobilfunkbetreiber könnten zu einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von mehr als sieben Milliarden Euro führen. (jk)