Gericht weist Klage gegen Mobilfunkantenne neben Kindergarten ab
Es sei allein Sache des Gesetzgebers, Konsequenzen aus angeblich neuen Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Mobilfunkstrahlung zu ziehen, meint das Verwaltungsgericht Ansbach.
Ein Mobilfunkanbieter darf weiterhin einen Sendemast neben einem Kindergarten in FĂĽrth betreiben. Eine entsprechende Klage der Stadt FĂĽrth gegen das Unternehmen hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Ansbach zurĂĽckgewiesen (Aktenzeichen: ANÂ 5Â KÂ 03.01040).
Solange die Mobilfunkanlagen die gesetzlich geltenden Grenzwerte nicht überschritten, könnten Kommunen die Standortgenehmigungen für solche Antennen nicht verweigern, urteilte das Gericht. Die Stadt sieht durch den Sendemast in der Nachbarschaft des Kindergartens die Gesundheit von Kindern und Betreuern in Gefahr.
Auch zwei andere Klagen gegen Mobilfunkmasten lehnte das Gericht ab. Es sei allein Sache des Gesetzgebers, Konsequenzen aus angeblich neuen Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Mobilfunkstrahlung zu ziehen und neue Grenzwerte festzulegen, betonte das Gericht. (dpa) / (anw)